Das passiert bei der Erstaufnahme

Die Bundesländer müssen sich darum kümmern, dass es Einrichtungen für Erstaufnahme gibt.
In Hessen sind verschiedene Ämter verantwortlich für die Einrichtungen:
Es muss genug Einrichtungen geben, die Menschen aufnehmen können.
Die Einrichtungen sollen gut arbeiten können.
Dieses Amt plant die Arbeit von den Einrichtungen: Das Regierungspräsidium Gießen.

Die Einrichtungen müssen sich bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz halten.
Dieses Amt kontrolliert die Arbeit von den Einrichtungen:
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Seit Juni 2016 gibt es das Ankunftszentrum Gießen.
Das ist die erste Stelle, wenn Asyl-Bewerber ankommen.
Das Ankunftszentrum regelt die Erstaufnahme.
Das passiert bei der Erstaufnahme:
Die Menschen melden sich an und geben Infos über sich.
Ärzte untersuchen die Menschen.

Im gleichen Gebäude ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der kurze Name ist: BAMF.
So können die Mitarbeiter sich ganz schnell um die Asyl-Anträge kümmern.
Das BAMF berät die Asyl-Bewerber.

Das BAMF hat auf seiner Internet-Seite noch mehr Infos über den Asyl-Antrag.
Sie finden die Infos hier.
Es gibt viele Fragen und Antworten über Corona in Erstaufnahme-Einrichtungen.
Sie finden häufige Fragen und Antworten hier.
Die Erstaufnahme-Einrichtungen haben Pläne und Regeln wegen Corona.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers.
