Förderung der freiwilligen Rückkehr

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In Hessen erfolgt die Mehrzahl der freiwilligen Ausreisen im Rahmen der REAG/GARP-Programme (“Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und “Government Assisted Repatriation Programme“). Seit nunmehr 40 Jahren arbeiten Bund und Länder im Rahmen des gemeinsamen Rückkehrförderprogramms REAG/GARP zusammen. Das Rückkehrförderprogramm ist ein humanitäres Förderprogramm der freiwilligen Rückkehr bzw. Weiterwanderung und bietet neben der Übernahme der Beförderungskosten ggf. zusätzlich eine Reisebeihilfe für die Weiterreise im Zielland. Weiterhin bietet es Starthilfen und dient der Steuerung einer geordneten einmaligen dauerhaften Ausreise. Es wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMIBH) und den zuständigen Ministerien der Bundesländer gemeinsam durchgeführt.

Im Jahr 2020 sind (pandemiebedingt) bundesweit 5.664 freiwillig Rückkehrende gefördert worden, in 2019 waren es noch 13.052. Davon entfielen in 2020 auf Hessen 258 Menschen.

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