Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht
- Asylsuchende nach dem EASY-System
- Belegung in der EAE
- Verteilung der umA auf die Bundesländer
- Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen
- Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften
Vom 01. Januar 2023 bis einschließlich 30. April 2023 wurden gemäß EASY-Verfahren1 bislang 5.531 asylsuchende Personen (gesamt 2022: 17.900 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (39,4 %), Türkei (17,2 %), Syrien (13,0 %), Iran (6,4 %), Somalia und Russische Föderation (jeweils 3,3 %), Eritrea (3,0 %), Äthiopien (2,0 %), Algerien (1,9 %) sowie Guinea (1,4 %). |
Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Für 2022 gilt: Bis Ende April 2022 wurden neben Asylbewerbern ebenso Vertriebene aus der Ukraine im EASY-System registriert. Seit Mai 2022 werden Geflüchtete aus der Ukraine in einem separaten Bundessystem erfasst. Daraus resultiert auch der Negativwert.
Belegung in der EAE
Zum Stichtag 28. April 2023 waren insgesamt 5.207 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen untergebracht, wovon 69 % männlich und 31 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug rd. 23 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Türkei, Syrien, Ukraine, Iran, Russische Föderation, Somalia, Eritrea, Äthiopien und Algerien.
Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit
Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 28. April 2023)
Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand April 2023)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften (Stand 28. April 2023)
Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat April 2023 sind Afghanistan (130 umA/55,08 %), Somalia (21 umA/8,90 %), Syrien (18 umA/7,63 %), Ukraine (14 umA/5,93 %), Guinea (11 umA/4,66 %), Marokko (9 umA/3,81 %), Algerien (7 umA/2,97 %) und Äthiopien (6 umA/2,54%).
Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).
1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.