Ein verbindlicher Rahmen für die hessische Integrations -und Teilhabepolitik
Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Hessen gelten für die Integrations-und Teilhabepolitik nun verbindlichere Regeln. Mit dem neuen Gesetz werden erstmals die Grundsätze und Ziele des hessischen Integrations- und Teilhabepolitik gesetzlich verankert.
Integrationsminister Kai Klose bezeichnet das Gesetz als Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit dem Gesetz verbessern wir die Chancengerechtigkeit, sorgen für mehr Teilhabe aller Menschen in Hessen und gestalten das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Bedarfen. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Wirkliche Chancengerechtigkeit und Teilhabe ist für Menschen mit Migrationsgeschichte leider noch immer nicht gegeben, genau das muss aber unser Ziel sein.“
Klares Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus
Für Integration sind verschiedene Ebenen zuständig, viele Akteur*innen sind daran beteiligt. Deshalb ist ein notwendiger Schritt, sich über gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrationspolitik verbindlich zu verständigen. Das Gesetz verankert ein gemeinsames Verständnis von Integration und stellt klar, dass es nicht nur Menschen mit Migrationsgeschichte adressiert. „Integration ist ein Prozess, der alle betrifft. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir Offenheit füreinander, die Bereitschaft voneinander zu lernen und Respekt vor unserer Unterschiedlichkeit“, so Minister Klose. Das Gesetz ist deshalb als ein "klares Bekenntnis gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus sowie gegen jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus" zu verstehen und enthält entsprechende Regelungen.
Einführung eines neuen Begriffs: Menschen mit Migrationsgeschichte
Die Verständigung über Begrifflichkeiten gehört ebenfalls zu einem dynamischen Aushandlungsprozess. Seit 2005 erfasst das Statistische Bundesamt den Migrationshintergrund (Def.: Personen, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mindestens einen Elternteil haben, auf den das zutrifft). Ungleiche Teilhabechancen und Diskriminierung ergeben sich nicht unbedingt aus einer Zuwanderung, sondern teilweise auch aus Merkmalen wie Aussehen oder Sprache: Nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund sind von Rassismus
betroffen. Umgekehrt können Menschen ohne Migrationshintergrund von Rassismus betroffen sein. Deshalb wird im Gesetz der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte neu eingeführt. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die etwa allein aufgrund ihres Aussehens rassistisch diskriminiert werden. Deshalb wird im Gesetz der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte neu eingeführt. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die etwa aufgrund ihres Aussehens rassistisch diskriminiert werden – unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund im statistischen Sinne besitzen. Davon betroffen sind z.B. BIPoC1 oder auch Sinti*zze und Rom*nja.
Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote schaffen
Vor allem dem Staat wird die wichtige Aufgabe zuteil, die Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote für eine chancengerechte Teilhabe zu schaffen. Eine bessere Repräsentanz und Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist deshalb ein zentrales Ziel des Gesetzes.
Mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für die Landesverwaltung gewinnen
Das Land Hessen verpflichtet sich selbst im Rahmen der Interkulturellen Öffnung dazu, den Beschäftigtenanteil mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung weiter zu erhöhen – angestrebt wird ein Anteil der dem an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Auch wird die stärkere Vertretung von Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, angestrebt. Das Gesetz enthält auch eine Folgenabschätzung für die Wirkungen des eigenen Verwaltungshandelns.
Repräsentanz in Gremien
Zudem beziehen die Regelung zur Teilhabe in Gremien bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen ein, um ihre Expertise und Perspektive einzubringen. In Hessen gibt es eine Vielzahl von Gremien, die auch über ein Berufungs- oder Vorschlagsrecht der Landesregierung besetzt werden. Sie sollen zu einem angemessenen Anteil mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden und auch Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen vertreten sein.
Bewährte Strukturen verankern
Das Gesetz verankert außerdem bewährte Integrations- und Teilhabestrukturen in Hessen. Dazu zählen die Integrationskonferenz als wichtiges Beratungsgremium der Landesregierung und die durch das Land geförderten WIR-Vielfaltszentren in den Kommunen. Gleiches gilt für die Förderung von gemeinnützigen und kommunalen Trägern, die Integrationsverträge und den Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zum Beispiel das Dialog Forum Islam Hessen, in dessen Rahmen ein wichtiger institutionalisierter Austausch mit Menschen muslimischen Glaubens stattfindet. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird ebenfalls als Ziel der Landesregierung festgeschrieben.
Teilhabe- und Integrationspolitik entwickelt sich dynamisch und erfordert immer wieder Anpassungen. Um gut begründete Entscheidungen treffen zu können, bedarf es valider Daten, weshalb das Monitoring und damit der bestehende Hessische Integrationsmonitor verankert wurden. Die Landesregierung wirkt hier auch darauf hin, die Datengrundlage hinsichtlich der Menschen mit Migrationsgeschichte weiter zu verbessern.
1 BIPoC ist die Abkürzung von „Black, Indigenous, People of Color“ und bedeutet übersetzt „Schwarz, Indigen“; der Begriff „People of Color“ wird nicht übersetzt. All diese Begriffe sind politische Selbstbezeichnungen, die von Rassismus betroffene Menschen als gemeinsame Bezeichnung gewählt haben.