Erwerbszuwanderung

Bereits zum 1. August 2012 sind für qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU u. a. mit der Einführung der „Blauen-Karte-EU“ wichtige Erleichterungen im deutschen Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Die Vergabe orientiert sich vor allem an dem Jahreseinkommen, das die Fachkräfte in Deutschland erzielen: Die „Blaue-Karte-EU“ kann ausländischen Hochschulabsolventen erteilt werden, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 52.000 Euro erzielen. In MINT-Berufen und als Ärztinnen und Ärzte reicht ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 40.560 Euro aus.

Mit über 21.727 erteilten Blauen Karten EU im Jahr 2017 ist Deutschland im Vergleich aller EU-Länder Spitzenreiter bei der Erteilung der Blauen Karte EU. Im Jahr 2016 wurden 84 % aller EU-weit ausgegebenen Blauen Karten EU von Deutschland ausgestellt.

Für ausländische Hochschulabsolventen ist in diesem Zusammenhang zudem ein Aufenthaltstitel geschaffen worden, der es ihnen ermöglicht, bis zu sechs Monate nach ihrem Abschluss in Deutschland nach einer Arbeit zu suchen, die ihrer Qualifikation angemessen ist.

Weitere Erleichterungen für Zuwandererinnen und Zuwanderer bringt die Beschäftigungsverordnung, die zum 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage ist es für ausländische Facharbeiterinnen und Facharbeiter ohne Hochschulabschluss aus Staaten außerhalb der EU deutlich leichter geworden, auf dem hiesigen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt regelmäßig, in welchen Berufen Engpässe bestehen, und erstellt dazu eine sogenannte Positivliste. Ist der berufliche Abschluss in dieser Liste aufgeführt und ist der Abschluss mit Bezug auf eine deutsche Ausbildung gleichwertig, so können die Fachkräfte eine Arbeit in Deutschland aufnehmen.