Der Nationale Integrations- und Aktionsplan
"Zusammenhalt stärken - Teilhabe verwirklichen“
Der im Jahr 2007 präsentierte Nationale Integrationsplan stellt die Integrationsinitiativen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Bürgergesellschaft erstmals auf eine gemeinsame Grundlage. Er wurde im Dialog von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen, der wichtigsten nichtstaatlichen Organisationen und der Migrantinnen und Migranten erarbeitet. Alle Beteiligten haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine bessere Integration zu ergreifen und umzusetzen.
Auf dem Integrationsgipfel am 31.01.2012 wurde der Nationale Aktionsplan Integration vorgestellt – wieder ein Gemeinschaftswerk von Bund, Ländern, Kommunen, Migrantenorganisationen und der Zivilgesellschaft. Der Aktionsplan entwickelt den Nationalen Integrationsplan weiter, indem er klare Ziele vorgibt, die überprüfbar und messbar sind. Hierzu gehören unter anderem: Die verstärkte individuelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung im Bund, in den Ländern und Gemeinden.
Der 10. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt am 13.06.2018, war offizieller Auftakt zur Fort- und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Integration (NAP-I). Dabei hat der Bund folgende Leitideen der Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I formuliert:
- Zusätzlicher Integrationsbedarf durch gestiegene Zuwanderung von Schutzsuchenden und EU-Bürgerinnen und Bürger
- Unterschiedliche Bedarfe in unterschiedlichen Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens
- Grundsatz des "Forderns und Förderns"
Die Ergebnisse sollen im Laufe der Legislaturperiode auf weiteren Integrationsgipfeln präsentiert werden.