Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht
- Asylsuchende nach dem EASY-System
- Belegung in der EAE
- Verteilung der umA auf die Bundesländer
- Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen
- Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften
Seit Jahresbeginn bis einschließlich 30. Juni 2022 wurden gemäß EASY-Verfahren[1] insgesamt 6.690 asylsuchende Personen (gesamt 2021: 11.186 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (33,9 %), Türkei (12,7 %), Syrien (10,7 %), Ungeklärt (7,1 %), Aserbaidschan (3,7 %), Iran, Irak und Somalia (jeweils 3,0 %), Äthiopien (2,2 %) sowie Russische Föderation (2,0 %). |
Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Für 2022 gilt: Bis Ende April 2022 wurden neben Asylbewerbern ebenso Vertriebene aus der Ukraine im EASY-System registriert. Ab Mai 2022 werden Vertriebene aus der Ukraine in einem separaten Bundessystem erfasst. Daraus resultiert auch der Negativwert.
Belegung in der EAE
Zum Stichtag 24. Juni 2022 waren insgesamt 3.246 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen untergebracht, wovon 67 % männlich und rd. 33 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug ca. 21 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Ukraine, Türkei, Syrien, Iran, Somalia, Irak, Äthiopien, Algerien sowie Marokko.
Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit
Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 30. Juni 2022):
Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Juni 2022)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften (Stand Mai 2022)
Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Juni 2022 sind Afghanistan (98 umA bzw. 54,75 %), Ukraine (55 umA bzw. 30,73 %), Türkei (16 umA bzw. 8,94 %), Syrien (10 umA bzw. 5,58 %).
Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).
1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.