Regeln für die Verteilung von Geflüchteten und Asyl-Bewerbern
Umzug in eine Kommune

Die Einrichtung für Erstaufnahme ist nur der Anfang.
Die Geflüchteten und Asyl-Bewerber müssen erstmal in so einer Einrichtung leben.
Danach kommen sie woanders hin.
Das Regierungspräsidium Darmstadt verteilt die Menschen auf die 26 Teile von Hessen.
Es gibt 21 Landkreise.
Das sind Gegenden mit kleinen Orten und Städten.
Es gibt 5 kreisfreie Städte.
Das sind große Städte, die zu keinem Landkreis gehören.
Landkreise und kreisfreie Städte nennt man zusammen: Kommunen.

Die Menschen können nicht selbst entscheiden, in welche Kommune sie wollen.
Sie müssen darauf hören, was das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet.
Aber die Menschen können nach der Entscheidung einen Antrag machen.
Dann ändert das Regierungspräsidium Darmstadt seine Entscheidung vielleicht noch.
Geld für die Kommunen

Es gibt in Hessen 21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte.
Das sind die 26 Kommunen, wo Asyl-Bewerber hinkommen.
Die Kommunen bekommen für jeden Menschen und für jeden Monat Geld.
So können sie alles bezahlen, was die Menschen brauchen.

Bei einigen Menschen sind die Asyl-Anträge vielleicht schon angenommen.
Diese Menschen sind auch in den Kommunen.
Dafür bekommen die Kommunen nochmal extra Geld für jeden Menschen.
Dieses Geld heißt: Integrationsgeld.
Das sind einmal 3.000 Euro für jeden Menschen.
Mit diesem Geld bezahlen die Kommunen Beratung und Hilfe für den Menschen.
So kann er gut in der Kommune ankommen.
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers.
