Wiesbaden/Nürnberg. Die Integrationsministerkonferenz vom 15. und 16. März in Nürnberg hat zwei hessische Anträge einstimmig angenommen. Der erste Antrag fordert vom Bund, die Mittel sowohl für die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ als auch für die „Jugendmigrationsdienste“ bedarfsgerecht aufzustocken. Hierzu erklärt der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose: „Die einzelfallbezogene migrationsspezifische Beratungs- und Begleitungsangebote wird durch die deutlich gestiegene Zahl der Geflüchteten zunehmend in Anspruch genommen. Das erfordert eine Ausweitung der Migrationsberatung für Erwachsene und auch der Jugendmigrationsdienste.“
Der zweite hessische Antrag thematisiert die teils erheblichen Mängel bei der Organisation und Durchführung der Integrationskurse des Bundes. Kritisiert werden unter anderem die langen Wartezeiten für einen Integrationskurs und die zu geringe Kursdifferenzierung. Die Integrationskursangebote seien nicht ausreichend an die Voraussetzungen und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angepasst. Darüber hinaus ist die Erfolgsquote der Integrationskurse sehr bescheiden. Zu viele brechen den Kurs ab oder scheitern bei der Sprachprüfung. In diesem Zusammenhang fordert Staatssekretär Klose: „Der Bund muss dringend die Qualität seiner Integrationskurse überprüfen und notwendige Veränderungen einleiten, damit die Chancen der Teilnehmenden auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessert werden können“, so Klose abschließend zu den Anträgen.
Am 15. und 16. März 2018 fand in Nürnberg die 13. Integrationsministerkonferenz statt. Den Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Themen „Einwanderung und Einbürgerung“, „Ausbildung und Arbeitsmarktintegration“ sowie „Sprachförderung und Integrationskurse“.