Flucht
Asylsuchende und weitere geflüchtete Menschen werden in Hessen nach dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen aufgenommen und untergebracht.
Die Aufnahme erfolgt zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Hier durchlaufen sie in der Regel alle für das Asylverfahren notwendigen Schritte. Nach der Erstaufnahme werden sie in den Landkreisen und den kreisfreien Städten untergebracht. Je nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status erhalten sie dort Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach den Sozialgesetzbüchern II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe).
Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer gelten als besonders schutzbedürftig. Dies spiegelt sich in einem gesonderten Aufnahme- und Unterbringungsverfahren nach dem Kinder- und Jugendhilferecht wider.
Verfahren, Strukturen, Zuweisung und Förderung
Erstaufnahmeverfahren
Strukturen in den Aufnahmeeinrichtungen
Zuweisung von asylsuchenden Menschen
unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
Förderung der freiwilligen Rückkehr
Statistische Daten
Flüchtlingsstudie
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