Flucht
Asylsuchende und weitere geflüchtete Menschen werden in Hessen nach dem Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen aufgenommen und untergebracht.
Die Aufnahme erfolgt zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Hier durchlaufen die Menschen in der Regel alle für das Asylverfahren notwendigen Schritte. Nach der Erstaufnahme werden sie in den Landkreisen und den kreisfreien Städten untergebracht. Je nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status erhalten Geflüchtete Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach den Sozialgesetzbüchern II (Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe).
Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer gelten als besonders schutzbedürftig. Dies spiegelt sich in einem gesonderten Aufnahme- und Unterbringungsverfahren nach dem Kinder- und Jugendhilferecht wider.
 
                    Verfahren, Strukturen, Zuweisung und Förderung
 
                    Strukturen in den Aufnahmeeinrichtungen
 
                    Zuweisung von asylsuchenden Menschen
 
                    unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
 
                    Förderung der freiwilligen Rückkehr
 
                    Flüchtlingsstudie
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