Zuweisung von asylsuchenden Menschen

Zuweisung in die Kommunen

Die Pflicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Regierungspräsidiums Gießen zu leben, wird gemäß § 48 Nr. 1 Asylgesetz durch die Zuweisung in die Kommune gemäß § 50 Absatz 4 Asylgesetz beendet. Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Landesaufnahmegesetz ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die Zuweisung zuständig. Die in § 1 Landesaufnahmegesetz genannten Personen sind verpflichtet, der Zuweisungsverfügung zu folgen und sich unverzüglich zu der in der Zuweisungsverfügung angegebenen Stelle zu begeben. In besonderen Fällen können Asylsuchende i. d. R. auf Antrag umverteilt, d.h. einer anderen Gebietskörperschaft als bisher zugewiesen werden. Dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales obliegt die Fachaufsicht über das Regierungspräsidium Darmstadt im Bereich der Zuweisungen und Umverteilungen.

Unterstützung der Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz

Das Land weist den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten Asylsuchende und andere im Landesaufnahmegesetz (LAG) benannte Personen zu. Als Ausgleich für die Versorgung und Unterbringung der zugewiesenen Personen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte vom Land eine Erstattung in Form einer Pauschale pro Person und Monat. Diese Pauschale wird für einen gesetzlich definierten Zeitraum gewährt. Für weitere nach dem LAG aufzunehmende Personen, die bereits einen Schutzstatus zuerkannt bekommen haben, unterstützt das Land die 26 Gebietskörperschaften mit einem im Jahr 2021 eingeführten Integrationsgeld von einmalig 3 000 Euro. Das Integrationsgeld dient zur Unterstützung der sozialen Betreuung der benannten Personen und deren Integration.

Regeln für die Verteilung von Geflüchteten und Asyl-Bewerbern

Grafik Stadt
Stadt

Umzug in eine Kommune

Die Einrichtung für Erstaufnahme ist nur der Anfang.
Die Geflüchteten und Asyl-Bewerber müssen erstmal in so einer Einrichtung leben.
Danach kommen sie woanders hin.
Das Regierungspräsidium Darmstadt verteilt die Menschen auf die 26 Teile von Hessen.
Es gibt 21 Landkreise.
Das sind Gegenden mit kleinen Orten und Städten.
Es gibt 5 kreisfreie Städte.
Das sind große Städte, die zu keinem Landkreis gehören.
Landkreise und kreisfreie Städte nennt man zusammen: Kommunen.

Grafik Zusage
Zusage

Die Menschen können nicht selbst entscheiden, in welche Kommune sie wollen.
Sie müssen darauf hören, was das Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet.
Aber die Menschen können nach der Entscheidung einen Antrag machen.
Dann ändert das Regierungspräsidium Darmstadt seine Entscheidung vielleicht noch.

Grafik Geld bekommen
Geld bekommen

Geld für die Kommunen

Es gibt in Hessen 21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte.
Das sind die 26 Kommunen, wo Asyl-Bewerber hinkommen.
Die Kommunen bekommen für jeden Menschen und für jeden Monat Geld.
So können sie alles bezahlen, was die Menschen brauchen.
 

Grafik Bewilligung
Bewilligung

Bei einigen Menschen sind die Asyl-Anträge vielleicht schon angenommen.
Diese Menschen sind auch in den Kommunen.
Dafür bekommen die Kommunen nochmal extra Geld für jeden Menschen.
Dieses Geld heißt: Integrationsgeld.
Das sind einmal 3.000 Euro für jeden Menschen.
Mit diesem Geld bezahlen die Kommunen Beratung und Hilfe für den Menschen.
So kann er gut in der Kommune ankommen.

Siegel Leichte Sprache
© Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers.