Hessisches Integrations- und Teilhabegesetz
Ein verbindlicher Rahmen für die hessische Integrations- und Teilhabepolitik
Der Hessische Landtag hat Ende März 2023 das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit Hessens erstes Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen.
Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
In Hessen gelten für die Integrations-und Teilhabepolitik nun verbindlichere Regeln. Mit dem neuen Gesetz werden erstmals die Grundsätze und Ziele der hessischen Integrations- und Teilhabepolitik gesetzlich verankert.
Integrationsminister Kai Klose bezeichnet das Gesetz als Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: „Mit dem Gesetz verbessern wir die Chancengerechtigkeit, sorgen für mehr Teilhabe aller Menschen in Hessen und gestalten das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Bedarfen. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Wirkliche Chancengerechtigkeit und Teilhabe ist für Menschen mit Migrationsgeschichte leider noch immer nicht gegeben, genau das muss aber unser Ziel sein.“
Klares Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus
Für Integration sind verschiedene Ebenen zuständig, viele Akteur*innen sind daran beteiligt. Deshalb ist ein notwendiger Schritt, sich über gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrationspolitik verbindlich zu verständigen. Das Gesetz verankert ein gemeinsames Verständnis von Integration und stellt klar, dass es nicht nur Menschen mit Migrationsgeschichte adressiert. „Integration ist ein Prozess, der alle betrifft. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir Offenheit füreinander, die Bereitschaft voneinander zu lernen und Respekt vor unserer Unterschiedlichkeit“, so Minister Klose. Das Gesetz ist deshalb als ein "klares Bekenntnis gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus sowie gegen jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus" zu verstehen und enthält entsprechende Regelungen.
Einführung eines neuen Begriffs: Menschen mit Migrationsgeschichte
Die Verständigung über Begrifflichkeiten gehört ebenfalls zu einem dynamischen Aushandlungsprozess. Seit 2005 erfasst das Statistische Bundesamt den Migrationshintergrund (Def.: Personen, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mindestens einen Elternteil haben, auf den das zutrifft). Ungleiche Teilhabechancen und Diskriminierung ergeben sich nicht unbedingt aus einer Zuwanderung, sondern teilweise auch aus Merkmalen wie Aussehen oder Sprache: Nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund sind von Rassismus betroffen. Umgekehrt können Menschen ohne Migrationshintergrund von Rassismus betroffen sein. Deshalb wird im Gesetz der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte neu eingeführt. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die etwa aufgrund ihres Aussehens rassistisch diskriminiert werden – unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund im statistischen Sinne besitzen. Davon betroffen sind z.B. BIPoC1 oder auch Sinti*zze und Rom*nja.
Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote schaffen
Vor allem dem Staat wird die wichtige Aufgabe zuteil, die Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote für eine chancengerechte Teilhabe zu schaffen. Eine bessere Repräsentanz und Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist deshalb ein zentrales Ziel des Gesetzes.
Mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für die Landesverwaltung gewinnen
Das Land Hessen verpflichtet sich selbst im Rahmen der Interkulturellen Öffnung dazu, den Beschäftigtenanteil mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung weiter zu erhöhen – angestrebt wird ein Anteil der dem an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Auch wird die stärkere Vertretung von Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, angestrebt. Das Gesetz enthält auch eine Folgenabschätzung für die Wirkungen des eigenen Verwaltungshandelns.
Repräsentanz in Gremien
Zudem beziehen die Regelung zur Teilhabe in Gremien bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen ein, um ihre Expertise und Perspektive einzubringen. In Hessen gibt es eine Vielzahl von Gremien, die auch über ein Berufungs- oder Vorschlagsrecht der Landesregierung besetzt werden. Sie sollen zu einem angemessenen Anteil mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden und auch Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen vertreten sein.
Bewährte Strukturen verankern
Das Gesetz verankert außerdem bewährte Integrations- und Teilhabestrukturen in Hessen. Dazu zählen die Integrationskonferenz als wichtiges Beratungsgremium der Landesregierung und die durch das Land geförderten WIR-Vielfaltszentren in den Kommunen. Gleiches gilt für die Förderung von gemeinnützigen und kommunalen Trägern, die Integrationsverträge und den Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zum Beispiel das Dialog Forum Islam Hessen, in dessen Rahmen ein wichtiger institutionalisierter Austausch mit Menschen muslimischen Glaubens stattfindet. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird ebenfalls als Ziel der Landesregierung festgeschrieben.
Teilhabe- und Integrationspolitik entwickelt sich dynamisch und erfordert immer wieder Anpassungen. Um gut begründete Entscheidungen treffen zu können, bedarf es valider Daten, weshalb das Monitoring und damit der bestehende Hessische Integrationsmonitor verankert wurden. Die Landesregierung wirkt hier auch darauf hin, die Datengrundlage hinsichtlich der Menschen mit Migrationsgeschichte weiter zu verbessern.
1 BIPoC ist die Abkürzung von „Black, Indigenous, People of Color“ und bedeutet übersetzt „Schwarz, Indigen“; der Begriff „People of Color“ wird nicht übersetzt. All diese Begriffe sind politische Selbstbezeichnungen, die von Rassismus betroffene Menschen als gemeinsame Bezeichnung gewählt haben.
Links:
Hessisches Integrations- und Teilhabegesetz (IntTG) vom 22. März 2023
Das Integrations- und Teilhabegesetz ist ein neues Gesetz, das die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen stärken und den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördern soll.
Es ist der Kern des Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt.
Am 21. März 2023 hat der hessische Landtag das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit auch das Integrations- und Teilhabegesetz verabschiedet. Es ist am 4. April 2023 in Kraft getreten.
Das IntTG ist als neues Gesetz zunächst sieben Jahre, d.h. bis zum 31.12.2030, gültig. Grund für die zeitlich befristete Geltung ist, dass neue Gesetze evaluiert werden müssen, um festzustellen, ob das Gesetz Wirkung zeigt oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen.
Neben der Schaffung eines Integrations- und Teilhabegesetzes werden v.a. folgende Neuregelungen vorgenommen:
- Kranken- und Altenpflegehilfegesetz: In beiden Gesetzen wurde die diversitätssensible Pflege in den Ausbildungszielen verankert.
- Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Bei den Hilfen und bei der Unterbringung sollen nun ebenfalls kulturelle und soziale Aspekte beachtet werden.
- Maßregelvollzugsgesetz: Bei Erstellung des Behandlungs- und Eingliederungsplans ist neben der Persönlichkeit, dem Alter, dem Entwicklungsstand und den Lebensverhältnissen fortan auch der kulturelle Hintergrund zu berücksichtigen.
Für die Stärkung von Integration und Teilhabe sind verschiedene Ebenen zuständig, wie etwa der Bund, das Land, aber auch die Kommunen. An diesem dynamischen, langfristigen und fortdauernden Prozess sind viele Akteur*innen wie die Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, aber auch Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt. Deshalb ist es ein notwendiger Schritt, gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrations- und Teilhabepolitik verbindlich zu verankern. Das Gesetz bildet für die hessische Integrations- und Teilhabepolitik ein Fundament und einen Rahmen.
Hessen ist in seiner historisch gewachsenen Identität als weltoffenes und vielfältiges Einwanderungsland im Herzen Europas ein Zuhause für viele Menschen mit unterschiedlichen nationalen, ethnischen, kulturellen und sozialen Bezügen. In dieser Vielfalt liegt eine große Chance für unser Zusammenleben, unsere Kultur und Wirtschaft sowie die Entwicklung unseres Bundeslandes. In Hessen leben mehr als 2,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was 36 % unserer Bevölkerung ausmacht. Unter ihnen sind viele Deutsche, Ausländer*innen und auch Menschen mit einem Fluchthintergrund. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – wie auch Konflikte in anderen Teilen der Welt – sind in ihren Folgen auch in Hessen spürbar.
Während die Vielfalt der Gesellschaft bereits Realität ist, gilt dies noch nicht in allen Bereichen für die Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Der Hessische Integrationsmonitor zeigt, dass in vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich, immer noch eine Lücke zwischen der Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund besteht. Eine Reihe von Studien zeigt, dass neben dem Migrationshintergrund beispielsweise der Name und das Erscheinungsbild einer Person entscheidend für die Teilhabechancen in unserer Gesellschaft sein können.
Hessen soll für alle Hessinnen und Hessen mit all ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden lebenswert bleiben. Das ist für alle Menschen in Hessen von Bedeutung, denn unsere Gesellschaft braucht alle in Hessen lebenden Menschen, um die anstehenden großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Wir brauchen ihre Ideen, ihre Kreativität und ihre Leidenschaft.
Nicht nur aus diesem Grund müssen Zugangs- und Teilhabehürden für Menschen mit Migrationsgeschichte weiter abgebaut werden. Deshalb enthält das Gesetz ein Diskriminierungsverbot und Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus.
Ja, Hessen war das sechste Bundesland, das ein sog. Integrationsgesetz beschlossen hat. Vorher haben bereits Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Integrationsgesetze verabschiedet.
Die Ziele des Gesetzes sind in § 1 des Gesetzes festgeschrieben. Die Landesregierung möchte mit diesem Gesetz:
- den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördern,
- die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern,
- ein gemeinsames Verständnis des Zusammenlebens in der Migrationsgesellschaft, in der die Würde eines jeden Menschen an erster Stelle steht, fördern,
- die Landesverwaltung weiter für die Vielfalt der Bevölkerung öffnen und Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei ihrem Öffnungsprozess weiter unterstützen,
- die Integration und Teilhabe fördernde Strukturen auf Landes- und Kommunalebene sichern und weiterentwickeln.
Der Integrationsbegriff unterlag in den letzten Jahrzehnten einer starken Entwicklung. Deshalb wurde im Gesetz definiert, wie wir in Hessen Integration heute verstehen und wovon eine gelingende Integration abhängt:
Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Menschen abhängt. Er erfordert gegenseitigen Respekt aller Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Offenheit untereinander. Eine integrierte Gesellschaft ermöglicht allen Bevölkerungsgruppen chancengerechte Teilhabe und diskriminiert nicht.
Das Gesetz richtet sich an alle Hess*innen und an das Land bzw. die hessische Landesverwaltung. Das Gesetz enthält konkrete Selbstverpflichtungen, insbesondere mit Blick auf die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und möchte damit als Vorbild für andere gesellschaftliche Akteur*innen dienen.
Menschen mit Migrationsgeschichte und die Verbesserung ihrer chancengerechten Teilhabe stehen im Zentrum vieler Regelungen.
- Die Ziele und Grundsätze der Integrations- und Teilhabepolitik werden im allgemeinen Sinne definiert, aber auch für verschiedene Politikfelder wie Bildung, Sprache, Arbeitsmarkt oder Gesundheit festgeschrieben.
- Das Gesetz legt ein gemeinsames Integrationsverständnis in Hessen fest, das die Grundlage für ein Zusammenleben in Vielfalt und für alle integrationspolitischen Maßnahmen ist.
- Mit der Einführung des Begriffs Menschen mit Migrationsgeschichte soll die Sichtbarkeit und Repräsentanz der von Rassismus betroffen Menschen (siehe ausführlich Frage 10) erhöht werden.
- Das Gesetz enthält Regelungen zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Diese Regelungen zielen darauf ab, Teilhabehürden von Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen zu verringern. Konkret enthält das Gesetz z.B. das Gebot einer Folgenabschätzung. Das bedeutet, dass bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie bei ihrem Verwaltungshandeln die Auswirkungen von Maßnahmen auf Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte durch die Landesverwaltung berücksichtigt werden. Sollten unterschiedliche Auswirkungen bestehen, prüft die Landesverwaltung, ob Maßnahmen getroffen werden können, die die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Aufgenommen wurde auch eine Regelung für mehr Mitbestimmung und Repräsentanz in Gremien, ein Diskriminierungsverbot und das Bekenntnis zu Vielfalt und zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
- Ein weiterer Kern des Gesetzes sind die Maßnahmen zur Verbesserung chancengerechter Teilhabe:
- Zur weiteren interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung enthält das Gesetz konkrete Maßnahmen (siehe ausführlich Frage 12)
- Erfolgreiche Integrations- und Teilhabestrukturen wie die Integrationskonferenz, die WIR-Vielfaltszentren, Förderung kommunaler und gemeinnütziger Träger, die Integrationsverträge und der Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden gesetzlich verankert und damit für die Zukunft abgesichert.
- Monitoring, Berichterstattung
Das Gesetz enthält Regelungen zu einem Monitoring (Stand der Integration, Migration und Teilhabe der Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen) sowie eine Berichterstattung an den Landtag zu den Zielen gem. § 9 (interkulturelle Öffnung der Verwaltung) und den Erfahrungen mit dem neuen Integrations- und Teilhabegesetz.
Der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte wurde mit dem IntTG neu eingeführt. Dieser Begriff erfasst sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch solche, die rassistisch diskriminiert werden (unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben). Davon betroffen sind z.B. Schwarze Menschen oder auch Sinti*zze und Rom*nja.
Mit der Neueinführung dieses Begriffs soll darauf hingewirkt werden, dass zukünftig rassistisch diskriminierte Menschen auch regelhaft bei Überlegungen und Diskussionen zu Partizipation und Teilhabe mitgedacht und berücksichtigt werden. Denn auch diese Menschen erfahren Teilhabehürden.
Einige Regelungen des Gesetzes beziehen sich lediglich auf Menschen mit Migrationshintergrund. Dies ist der Fall, wenn die Regelung eine konkrete Zielvorgabe enthält, die sich auf statistische Daten bzw. Größen bezieht. Zu Menschen mit Migrationshintergrund werden seit Jahren Daten erhoben, etwa bzgl. des Anteils in der Gesamtbevölkerung in Hessen. Hier sind deshalb konkrete Zielvorgaben möglich. Zu der Gruppe der Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, gibt es bisher keine vergleichbare statistische Grundlage. Im IntTG wurde aber festgeschrieben, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, die Datengrundlage hinsichtlich dieser Gruppe von Menschen zu verbessern.
Die interkulturelle bzw. vielfaltsorientierte Öffnung der Verwaltung zielt darauf ab, eine Organisations- und Verwaltungskultur zu schaffen, die der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung trägt, sie wertschätzt, Diskriminierungen und Ausgrenzungen sowohl unter den Mitarbeitenden als auch gegenüber allen Menschen entgegenwirkt sowie institutionellen Rassismus bekämpft.
Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende Maßnahmen gesetzlich verankert:
- Der Beschäftigungsanteil von Menschen mit Migrationsgeschichte soll weiter erhöht werden (Ziel: Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung, der ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht; auch Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, sollen vertreten sein).
- Die Interkulturelle Kompetenz der Landesbeschäftigten soll weiter gesteigert werden.
- Die Stellenausschreibungen der Landesverwaltung sollen zum Ausdruck bringen, dass Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht sind.
- Die Landesverwaltung überprüft regelmäßig ihre bestehenden Strukturen und Routinen und entwickelt diese erforderlichenfalls fort, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei jeglichem Verwaltungshandeln berücksichtigt werden.
- Die Landesregierung berichtet alle 5 Jahre dem Landtag zu Wirksamkeit und Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der interkulturellen Öffnung.
Schreiben Sie gerne an integration-teilhabe@hsm.hessen.de!
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