Hessisches Integrations- und Teilhabegesetz

Ein verbindlicher Rahmen für die hessische Integrations- und Teilhabepolitik

3 Minuten Lesezeit

Der Hessische Landtag hat Ende März 2023 das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit Hessens erstes Integrations- und Teilhabegesetz beschlossen.

Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt

In Hessen gelten für die Integrations-und Teilhabepolitik nun verbindlichere Regeln. Mit dem neuen Gesetz werden erstmals die Grundsätze und Ziele der hessischen Integrations- und Teilhabepolitik gesetzlich verankert.

Das Gesetz ist ein Schlüssel zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Es verbessert die Chancengerechtigkeit, die Teilhabe aller Menschen in Hessen und das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Bedarfen. Denn Chancengerechtigkeit und Teilhabe ist für Menschen mit Migrationsgeschichte leider noch immer nicht gegeben. Dies sind allerdings Ziele der Hessischen Landesregierung.

Klares Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus

Für Integration sind verschiedene Ebenen zuständig, viele Akteur*innen sind daran beteiligt. Deshalb ist ein notwendiger Schritt, sich über gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrationspolitik verbindlich zu verständigen. Das Gesetz verankert ein gemeinsames Verständnis von Integration und stellt klar, dass es nicht nur Menschen mit Migrationsgeschichte adressiert. „Integration ist ein Prozess, der alle betrifft. Um erfolgreich zu sein, brauchen wir Offenheit füreinander, die Bereitschaft voneinander zu lernen und Respekt vor unserer Unterschiedlichkeit“, so Minister Klose. Das Gesetz ist deshalb als ein "klares Bekenntnis gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus sowie gegen jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus" zu verstehen und enthält entsprechende Regelungen.

Einführung eines neuen Begriffs: Menschen mit Migrationsgeschichte

Die Verständigung über Begrifflichkeiten gehört ebenfalls zu einem dynamischen Aushandlungsprozess. Seit 2005 erfasst das Statistische Bundesamt den Migrationshintergrund (Def.: Personen, die nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder mindestens einen Elternteil haben, auf den das zutrifft). Ungleiche Teilhabechancen und Diskriminierung ergeben sich nicht unbedingt aus einer Zuwanderung, sondern teilweise auch aus Merkmalen wie Aussehen oder Sprache: Nicht alle Menschen mit Migrationshintergrund sind von Rassismus betroffen. Umgekehrt können Menschen ohne Migrationshintergrund von Rassismus betroffen sein. Deshalb wird im Gesetz der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte neu eingeführt. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die etwa aufgrund ihres Aussehens rassistisch diskriminiert werden – unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund im statistischen Sinne besitzen. Davon betroffen sind z.B. BIPoCoder auch Sinti*zze und Rom*nja.

Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote schaffen

Vor allem dem Staat wird die wichtige Aufgabe zuteil, die Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote für eine chancengerechte Teilhabe zu schaffen. Eine bessere Repräsentanz und Sichtbarkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte ist deshalb ein zentrales Ziel des Gesetzes.

Mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für die Landesverwaltung gewinnen

Das Land Hessen verpflichtet sich selbst im Rahmen der Interkulturellen Öffnung dazu, den Beschäftigtenanteil mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung weiter zu erhöhen – angestrebt wird ein Anteil der dem an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht. Auch wird die stärkere Vertretung von Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, angestrebt. Das Gesetz enthält auch eine Folgenabschätzung für die Wirkungen des eigenen Verwaltungshandelns.

Repräsentanz in Gremien

Zudem beziehen die Regelung zur Teilhabe in Gremien bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen ein, um ihre Expertise und Perspektive einzubringen. In Hessen gibt es eine Vielzahl von Gremien, die auch über ein Berufungs- oder Vorschlagsrecht der Landesregierung besetzt werden. Sie sollen zu einem angemessenen Anteil mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden und auch Menschen, die von Rassismus betroffen sind, sollen vertreten sein.

Bewährte Strukturen verankern

Das Gesetz verankert außerdem bewährte Integrations- und Teilhabestrukturen in Hessen. Dazu zählen die Integrationskonferenz als wichtiges Beratungsgremium der Landesregierung und die durch das Land geförderten WIR-Vielfaltszentren in den Kommunen. Gleiches gilt für die Förderung von gemeinnützigen und kommunalen Trägern, die Integrationsverträge und den Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, zum Beispiel das Dialog Forum Islam Hessen, in dessen Rahmen ein wichtiger institutionalisierter Austausch mit Menschen muslimischen Glaubens stattfindet. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird ebenfalls als Ziel der Landesregierung festgeschrieben.

Teilhabe- und Integrationspolitik entwickelt sich dynamisch und erfordert immer wieder Anpassungen. Um gut begründete Entscheidungen treffen zu können, bedarf es valider Daten, weshalb das Monitoring und damit der bestehende Hessische Integrationsmonitor verankert wurden. Die Landesregierung wirkt hier auch darauf hin, die Datengrundlage hinsichtlich der Menschen mit Migrationsgeschichte weiter zu verbessern.

 

1 BIPoC ist die Abkürzung von „Black, Indigenous, People of Color“ und bedeutet übersetzt „Schwarz, Indigen“; der Begriff „People of Color“ wird nicht übersetzt. All diese Begriffe sind politische Selbstbezeichnungen, die von Rassismus betroffene Menschen als gemeinsame Bezeichnung gewählt haben.

 

Links:

Hessisches Integrations- und Teilhabegesetz (IntTG) vom 22. März 2023

 

 

 

 

Das Integrations- und Teilhabegesetz ist ein neues Gesetz, das die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen stärken und den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördern soll.

Es ist der Kern des Gesetzes zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt.

Am 21. März 2023 hat der hessische Landtag das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit auch das Integrations- und Teilhabegesetz verabschiedet. Es ist am 4. April 2023 in Kraft getreten.

Das IntTG ist als neues Gesetz zunächst sieben Jahre, d.h. bis zum 31.12.2030, gültig. Grund für die zeitlich befristete Geltung ist, dass neue Gesetze evaluiert werden müssen, um festzustellen, ob das Gesetz Wirkung zeigt oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen.

Neben der Schaffung eines Integrations- und Teilhabegesetzes werden v.a. folgende Neuregelungen vorgenommen:

  • Kranken- und Altenpflegehilfegesetz: In beiden Gesetzen wurde die diversitätssensible Pflege in den Ausbildungszielen verankert.
  • Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Bei den Hilfen und bei der Unterbringung sollen nun ebenfalls kulturelle und soziale Aspekte beachtet werden.
  • Maßregelvollzugsgesetz: Bei Erstellung des Behandlungs- und Eingliederungsplans ist neben der Persönlichkeit, dem Alter, dem Entwicklungsstand und den Lebensverhältnissen fortan auch der kulturelle Hintergrund zu berücksichtigen.

Für die Stärkung von Integration und Teilhabe sind verschiedene Ebenen zuständig, wie etwa der Bund, das Land, aber auch die Kommunen. An diesem dynamischen, langfristigen und fortdauernden Prozess sind viele Akteur*innen wie die Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, aber auch Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt. Deshalb ist es ein notwendiger Schritt, gemeinsame Grundsätze und Ziele der Integrations- und Teilhabepolitik verbindlich zu verankern. Das Gesetz bildet für die hessische Integrations- und Teilhabepolitik ein Fundament und einen Rahmen.  

Hessen ist in seiner historisch gewachsenen Identität als weltoffenes und vielfältiges Einwanderungsland im Herzen Europas ein Zuhause für viele Menschen mit unterschiedlichen nationalen, ethnischen, kulturellen und sozialen Bezügen. In dieser Vielfalt liegt eine große Chance für unser Zusammenleben, unsere Kultur und Wirtschaft sowie die Entwicklung unseres Bundeslandes. In Hessen leben mehr als 2,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was 36 % unserer Bevölkerung ausmacht. Unter ihnen sind viele Deutsche, Ausländer*innen und auch Menschen mit einem Fluchthintergrund. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – wie auch Konflikte in anderen Teilen der Welt – sind in ihren Folgen auch in Hessen spürbar.

Während die Vielfalt der Gesellschaft bereits Realität ist, gilt dies noch nicht in allen Bereichen für die Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Der Hessische Integrationsmonitor zeigt, dass in vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich, immer noch eine Lücke zwischen der Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund besteht. Eine Reihe von Studien zeigt, dass neben dem Migrationshintergrund beispielsweise der Name und das Erscheinungsbild einer Person entscheidend für die Teilhabechancen in unserer Gesellschaft sein können.

Hessen soll für alle Hessinnen und Hessen mit all ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden lebenswert bleiben. Das ist für alle Menschen in Hessen von Bedeutung, denn unsere Gesellschaft braucht alle in Hessen lebenden Menschen, um die anstehenden großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Wir brauchen ihre Ideen, ihre Kreativität und ihre Leidenschaft.

Nicht nur aus diesem Grund müssen Zugangs- und Teilhabehürden für Menschen mit Migrationsgeschichte weiter abgebaut werden. Deshalb enthält das Gesetz ein Diskriminierungsverbot und Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus.

Ja, Hessen war das sechste Bundesland, das ein sog. Integrationsgesetz beschlossen hat. Vorher haben bereits Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Integrationsgesetze verabschiedet.

Die Ziele des Gesetzes sind in § 1 des Gesetzes festgeschrieben. Die Landesregierung möchte mit diesem Gesetz:

  1. den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördern,
  2. die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern,
  3. ein gemeinsames Verständnis des Zusammenlebens in der Migrationsgesellschaft, in der die Würde eines jeden Menschen an erster Stelle steht, fördern,
  4. die Landesverwaltung weiter für die Vielfalt der Bevölkerung öffnen und Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei ihrem Öffnungsprozess weiter unterstützen,
  5. die Integration und Teilhabe fördernde Strukturen auf Landes- und Kommunalebene sichern und weiterentwickeln.

Der Integrationsbegriff unterlag in den letzten Jahrzehnten einer starken Entwicklung. Deshalb wurde im Gesetz definiert, wie wir in Hessen Integration heute verstehen und wovon eine gelingende Integration abhängt:

Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Menschen abhängt. Er erfordert gegenseitigen Respekt aller Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Offenheit untereinander. Eine integrierte Gesellschaft ermöglicht allen Bevölkerungsgruppen chancengerechte Teilhabe und diskriminiert nicht.

Das Gesetz richtet sich an alle Hess*innen und an das Land bzw. die hessische Landesverwaltung. Das Gesetz enthält konkrete Selbstverpflichtungen, insbesondere mit Blick auf die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und möchte damit als Vorbild für andere gesellschaftliche Akteur*innen dienen.

Menschen mit Migrationsgeschichte und die Verbesserung ihrer chancengerechten Teilhabe stehen im Zentrum vieler Regelungen.

  • Die Ziele und Grundsätze der Integrations- und Teilhabepolitik werden im allgemeinen Sinne definiert, aber auch für verschiedene Politikfelder wie Bildung, Sprache, Arbeitsmarkt oder Gesundheit festgeschrieben.
  • Das Gesetz legt ein gemeinsames Integrationsverständnis in Hessen fest, das die Grundlage für ein Zusammenleben in Vielfalt und für alle integrationspolitischen Maßnahmen ist.
  • Mit der Einführung des Begriffs Menschen mit Migrationsgeschichte soll die Sichtbarkeit und Repräsentanz der von Rassismus betroffen Menschen (siehe ausführlich Frage 10) erhöht werden.
  • Das Gesetz enthält Regelungen zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Diese Regelungen zielen darauf ab, Teilhabehürden von Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen zu verringern. Konkret enthält das Gesetz z.B. das Gebot einer Folgenabschätzung. Das bedeutet, dass bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie bei ihrem Verwaltungshandeln die Auswirkungen von Maßnahmen auf Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte durch die Landesverwaltung berücksichtigt werden. Sollten unterschiedliche Auswirkungen bestehen, prüft die Landesverwaltung, ob Maßnahmen getroffen werden können, die die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte fördern. Aufgenommen wurde auch eine Regelung für mehr Mitbestimmung und Repräsentanz in Gremien, ein Diskriminierungsverbot und das Bekenntnis zu Vielfalt und zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
     
  • Ein weiterer Kern des Gesetzes sind die Maßnahmen zur Verbesserung chancengerechter Teilhabe:
    - Zur weiteren interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung enthält das Gesetz konkrete Maßnahmen (siehe ausführlich Frage 12)
    - Erfolgreiche Integrations- und Teilhabestrukturen wie die Integrationskonferenz, die WIR-Vielfaltszentren, Förderung kommunaler und gemeinnütziger Träger, die Integrationsverträge und der Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden gesetzlich verankert und damit für die Zukunft abgesichert.
     
  • Monitoring, Berichterstattung
    Das Gesetz enthält Regelungen zu einem Monitoring (Stand der Integration, Migration und Teilhabe der Menschen mit Migrationsgeschichte in Hessen) sowie eine Berichterstattung an den Landtag zu den Zielen gem. § 9 (interkulturelle Öffnung der Verwaltung) und den Erfahrungen mit dem neuen Integrations- und Teilhabegesetz.

Der Begriff Menschen mit Migrationsgeschichte wurde mit dem IntTG neu eingeführt. Dieser Begriff erfasst sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch solche, die rassistisch diskriminiert werden (unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben). Davon betroffen sind z.B. Schwarze Menschen oder auch Sinti*zze und Rom*nja.

Mit der Neueinführung dieses Begriffs soll darauf hingewirkt werden, dass zukünftig rassistisch diskriminierte Menschen auch regelhaft bei Überlegungen und Diskussionen zu Partizipation und Teilhabe mitgedacht und berücksichtigt werden. Denn auch diese Menschen erfahren Teilhabehürden.

 

Einige Regelungen des Gesetzes beziehen sich lediglich auf Menschen mit Migrationshintergrund. Dies ist der Fall, wenn die Regelung eine konkrete Zielvorgabe enthält, die sich auf statistische Daten bzw. Größen bezieht. Zu Menschen mit Migrationshintergrund werden seit Jahren Daten erhoben, etwa bzgl. des Anteils in der Gesamtbevölkerung in Hessen. Hier sind deshalb konkrete Zielvorgaben möglich. Zu der Gruppe der Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, gibt es bisher keine vergleichbare statistische Grundlage. Im IntTG wurde aber festgeschrieben, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, die Datengrundlage hinsichtlich dieser Gruppe von Menschen zu verbessern.

Die interkulturelle bzw. vielfaltsorientierte Öffnung der Verwaltung zielt darauf ab, eine Organisations- und Verwaltungskultur zu schaffen, die der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung trägt, sie wertschätzt, Diskriminierungen und Ausgrenzungen sowohl unter den Mitarbeitenden als auch gegenüber allen Menschen entgegenwirkt sowie institutionellen Rassismus bekämpft.

Zur Erreichung dieses Ziels werden folgende Maßnahmen gesetzlich verankert:

  • Der Beschäftigungsanteil von Menschen mit Migrationsgeschichte soll weiter erhöht werden (Ziel: Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung, der ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Hessen entspricht; auch Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, sollen vertreten sein).
  • Die Interkulturelle Kompetenz der Landesbeschäftigten soll weiter gesteigert werden.
  • Die Stellenausschreibungen der Landesverwaltung sollen zum Ausdruck bringen, dass Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht sind.
  • Die Landesverwaltung überprüft regelmäßig ihre bestehenden Strukturen und Routinen und entwickelt diese erforderlichenfalls fort, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei jeglichem Verwaltungshandeln berücksichtigt werden.
  • Die Landesregierung berichtet alle 5 Jahre dem Landtag zu Wirksamkeit und Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der interkulturellen Öffnung.

 

FAQ's in verschiedenen Sprachen

Schreiben Sie gerne an integration-teilhabe@hsm.hessen.de!

FAQ

FAQ ist eine englische Abkürzung.

Sie bedeutet in Deutsch: Oft gestellte Fragen.

Hier werden viele Fragen beantwortet.

1. Was ist das Integrations- und Teilhabe-gesetz (IntTG)?

In Deutschland gibt es viele Gesetze.

Auch im Bundes-land Hessen.

Das Integrations- und Teilhabe-gesetz ist eines davon.

Es wird IntTG abgekürzt.

Integration ist ein anderes Wort für Zusammen-schluss.

Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können.

Alle Menschen in Hessen sollen teilhaben können.

Das Gesetz regelt das Zusammen-leben aller Menschen.

Auch Menschen, die nicht aus Deutschland sind.

Oder hier geboren sind.

2. Seit wann gibt es das Gesetz und bis wann ist es gültig?

Der Hessische Land-tag beschließt Gesetze.

Auch das Integrations- und Teilhabe-gesetz.

Es gilt seit dem 4. April 2023.

Und es ist sieben Jahre gültig.

Danach wird es geprüft.

Hat es den gewünschten Erfolg gebracht?

Vielleicht muss es auch geändert werden.

3. Welche Neuregelungen enthält das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammen-lebens in Vielfalt neben dem Kerngesetz (Integrations- und Teilhabe-gesetz)?

Das neue Integrations- und Teilhabe-gesetz beinhaltet viele Neuregelungen:

  • Kranken- und Altenpflege-hilfe-gesetz:
    Alle Menschen haben unterschiedliche Merk-male.
    Sie sind jung oder alt.
    Sie lieben Männer oder Frauen.
    Sie kommen aus verschiedenen Ländern.
    Sie glauben an Gott oder etwas anderes.
    Sie sind reich oder arm.
    Daran muss man bei der Pflege denken.
    Das Gesetz regelt die Ausbildung für die Pflege dieser Menschen.
  • Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:
    Einige Menschen kommen aus einer anderen Kultur.
    Oder haben seelische Probleme.
    Das Gesetz achtet auf die richtige Unter-stützung dieser Menschen.
  • Maßregel-vollzugs-gesetz:
    Manche Menschen haben etwas Schlimmes oder Verbotenes getan.
    Sie sind gefährlich für andere Menschen.
    Dafür werden sie in besonderen Einrichtungen untergebracht.
    Sie müssen später wieder mit anderen zusammen-leben.
    Das müssen sie lernen.
    Dafür gibt es einen bestimmten Plan.
    Das ist der Behandlungs-plan.
    Er nimmt Rücksicht auf Persönlichkeit, Alter und Entwicklung.
    Auch auf die Kultur der Menschen wird dabei geachtet.

4. Wieso brauchen wir ein Integrations- und Teilhabe-gesetz für Hessen?

Für Integration und Teilhabe sind viele zuständig.

Die Bundes-regierung und die Bundes-länder.

Auch Städte und Gemeinden.

Gemeinsame Grund-sätze und Ziele sollen umgesetzt werden.

Im Gesetz sind sie festgelegt.

In Hessen leben viele Einwanderer.

Auch die Kinder von Einwanderern.

Einwanderer sind Menschen aus anderen Ländern.

Man nennt sie auch Menschen mit Migrations-geschichte.

Manche sprechen andere Sprachen.

Oder haben eigene Interessen und unterschiedliche Religionen.

Mehr als 2,2 Millionen davon leben in Hessen.

Das ist mindestens einer von 3 Menschen.

In der Gesellschaft hat jeder unterschiedliche Chancen und Möglich-keiten.

Manche haben weniger Chancen als andere.

Es ist wichtig, dass jeder die gleichen Chancen bekommt.

Es gibt noch viel zu tun.

Menschen mit Migrations-geschichte haben oft Schwierigkeiten.

Sie können sich nicht in allen Bereichen beteiligen.

Zum Beispiel auf dem Arbeits-markt oder im Bildungs-bereich.

Mehrere Studien haben das gezeigt.

Manchmal kommen die Menschen gar nicht aus anderen Ländern.

Die Leute denken das aber.

Nur weil sie anders aussehen oder anders heißen. 

Die Teilhabe ist wichtig für das Leben in unserer Gesellschaft.

Hessen soll für alle lebenswert bleiben.

Es ist wichtig, die Gemeinsam-keiten und Unterschiede aller zu beachten.

Unsere Gesellschaft braucht alle Menschen in Hessen.

Wir müssen die Heraus-forderungen in Wirtschaft und Gesellschaft bewältigen.

Dazu ist jeder Einzelne wichtig.

Gemeinsam können wir das meistern.

Das ist für alle in Hessen von Bedeutung.

Wir müssen die Teilhabe von Menschen mit Migrations-geschichte erleichtern.

Deshalb sollten wir die Zugangs-hürden abbauen.

Das Gesetz verbietet Diskriminierung.

Das bedeutet, dass Menschen nicht ungerecht behandelt werden dürfen.

Es ist wichtig, dass jeder Mensch gleich-behandelt wird.

5. Haben andere Bundes-länder auch ein sogenanntes Integrations-gesetz?

Ja.

Fünf andere Bundes-länder haben auch ein solches Gesetz.

6. Was sind die Ziele des Integrations- und Teilhabe-gesetzes?

Die Ziele des Gesetzes sind im ersten Abschnitt beschrieben.

Die Landes-regierung will besonders:

• Den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken

• Menschen mit Migrations-geschichte sollen überall dabei sein und mitmachen können.

• Unterstützung für Menschen, die aus einem anderen Land kommen und hier leben

7. Was bedeutet Integration im Sinne des Integrations- und Teilhabe-gesetzes?

Was verstehen wir in Hessen unter Integration.

Es ist ein Vorgang, an dem alle Menschen teilnehmen müssen.

Alle Menschen sollten respektvoll miteinander umgehen.

Sie sollten offen sein.

Jeder Mensch hat die gleichen Möglichkeiten ohne Diskriminierung.

8. An wen richtet sich das Integrations- und Teilhabe-gesetz?

Es gilt für alle Einwohner in Hessen.

Und für die hessische Landes-verwaltung.

Das Gesetz ist klar und deutlich formuliert.

Das Land hat Selbst-verpflichtungen durch das Gesetz.

Das bedeutet, dass alle Zugang haben sollen.

Und auch dort arbeiten können.

Die öffentliche Verwaltung soll ein Vorbild für andere sein.

Viele Regelungen betreffen Menschen mit Migrations-geschichte.

Sie sollen dafür sorgen, dass jeder gleiche Chancen hat.

9. Was sind die wesentlichen Inhalte oder Schwerpunkte des Gesetzes?

  • Die Ziele des Gesetzes sind für verschiedene Bereiche festgelegt.
    Zum Beispiel für Bildung, Sprache, Gesundheit und Arbeits-markt.
    Diese Regeln sind allgemein gültig.
  • Das Gesetz legt fest, was Integration in Hessen bedeutet.
    Dieses Verständnis ist wichtig für das Zusammen-leben aller Menschen.
    Es bildet die Grundlage dafür.
  • Es gibt unterschiedliche Menschen.
    Mit unterschiedlicher Hautfarbe oder Religion.
    Sie werden oft ungerecht behandelt.
    Sie sind von Rassismus betroffen.
    Sie sind Menschen mit Migrations-geschichte.
    Das Wort wurde neu im Gesetz eingeführt.
    In Frage 10 steht mehr dazu.
    Dort wird es genauer erklärt.
  • Das Gesetz soll das Zusammen-leben von Menschen mit und ohne Einwanderungs-geschichte in Hessen verbessern:
    Es enthält Regelungen zur Unterstützung von Menschen mit Migrations-geschichte.
    Sie sollen helfen, in Hessen besser am Leben teilzunehmen.
    Die Landes-verwaltung muss Gesetze und Verordnungen prüfen.
    Auf ihre Auswirkungen auf diese Menschen.
    Dabei muss sie sicherstellen, dass diese Menschen nicht benachteiligt werden.
    Das Ziel ist, dass alle Menschen akzeptiert werden.
     
  • Es enthält auch Maßnahmen, sodass jeder die gleichen Chancen haben soll.
    Jeder soll in der Landes-verwaltung arbeiten können.
    Auch Menschen mit Migrations-geschichte.
    In Frage 12 steht mehr dazu.
  • Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Integration und Teilhabe.
    Dazu gehören zum Beispiel:
    Konferenzen, Förderungen, Gespräche und Verträge.
    Man hat diese Maßnahmen gesetzlich festgelegt.
  • Monitoring ist das englische Wort für Überwachung.
    Können Menschen mit Migrations-geschichte überall mitmachen und dabei sein?
    Zum Beispiel in Beruf und Gesellschaft.
    Wie sind die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz?
    Das wird geprüft und dann dem Land-tag berichtet. 

10. Wen umfasst die Ziel-gruppe „Menschen mit Migrations-geschichte“? Was war Ziel der Neu-einführung?

Der Begriff Menschen mit Migrations-geschichte wurde neu eingeführt.

Dazu zählen Menschen, die eingewandert sind.

Aber auch Menschen mit anderer Hautfarbe.

Diese Menschen sollen durch den neuen Begriff unterstützt werden.

Man soll sie bei Überlegungen und Entscheidungen einbeziehen.

Sie können es schwer haben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.

11. Weshalb wird an der Zielgruppe Menschen mit Migrations-geschichte festgehalten?

Manche Regeln des Gesetzes gelten nur für bestimmte Menschen.

Nämlich Menschen mit Migrations-geschichte.

Von diesen werden Daten erfasst.

Das sind statistische Zahlen.

Man weiß zum Beispiel den Anteil in der Gesamt-bevölkerung.

Es gibt aber auch Menschen mit anderer Hautfarbe oder Religion.

Sie sind von den Daten heute nicht erfasst.

Das Gesetz fordert eine Verbesserung der Daten für diese Gruppe.

12. Welche Ziele werden mit der inter-kulturellen bzw. vielfalts-orientierten Öffnung der Landes-verwaltung verfolgt und welche konkreten Instrumente gibt es?

Die Verwaltung soll für alle Menschen da sein.

Für die ganze Vielfalt der Menschen in unserer Gesellschaft.

Sie soll sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird.

Wir setzen diese Schritte im Gesetz um.

Es sollen mehr Menschen mit Migrations-geschichte eingestellt werden.

Sie sollen in der Landes-verwaltung arbeiten.

Menschen, die Diskriminierung erfahren, sollen auch vertreten sein.

Stellen-ausschreibungen sollen alle Menschen ansprechen.

Egal, welches Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder woher sie kommen.

Es wird regelmäßig überprüft, ob die Ziele und Maßnahmen umgesetzt wurden.

Das macht die Landes-verwaltung.

Alle 5 Jahre wird davon dem Land-tag berichtet.