Förderung von Migrantenorganisationen
Migrantenorganisationen spielen eine wichtige Rolle für gelingende Integration. Sie sind kompetente Ansprechpartner für lokale Akteure und bilden damit eine wertvolle Schnittstelle vor Ort. Vorwiegend auf regionaler Ebene als Verein engagiert, arbeiten die Mitglieder häufig ehrenamtlich. Nur wenige Migrantenorganisationen verfügen über professionalisierte Vereinsstrukturen. Hierbei sollen sie nun wirkungsvoll unterstützt werden.
Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements von Migrantenorganisationen kommt gut an und wurde bei der Neufassung der Förderrichtlinie „WIR-Vielfalt und Teilhabe“ als eigener Punkt mit aufgenommen. Die Richtlinie gilt seit dem 29. Dezember 2020 und kann am Ende des Texts heruntergeladen werden.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Migrantenorganisationen, die in Hessen als Verein organisiert sind und noch keine professionalisierten oder hauptamtlichen Organisationstrukturen etabliert haben.
Unter Migrantenorganisationen werden hier gemeinnützige Vereine verstanden, deren Ziele und Zwecke der Verbesserung und Stärkung von Integrations- und Teilhabebedingungen dienen. Außerdem sollen sich ihre Ziele und Zwecke wesentlich aus der Lebensrealität und den Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund ergeben. Mitglieder und Vorstand sollten sich zu einem Großteil aus Personen mit Migrationshintergrund zusammensetzen.
Nicht zu den förderfähigen Institutionen gehören Vereine, deren Ziele und Zwecke ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dienen.
Was wird gefördert?
Förderfähig ist jeweils ein neues Mikroprojekt in Hessen. Die Beantragung des Mikroprojektes ist unbedingt mit einer „Minijob-Stelle“ zu verknüpfen. Das Mikroprojekt soll dazu dienen, Teilhabe und Integration in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern. Beispielhaft sind Mikroprojekte in folgenden Bereichen denkbar (die Aufzählung ist nicht abschließend):
- Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten durch Förderung der Eigenständigkeit und des Empowerments.
- Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, beispielsweise durch Stärkung von Eltern mit Migrationshintergrund im Bildungsprozess.
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz durch Veranstaltungen und Formate, die zu einem Dialog über das Thema Integration und Vielfalt einladen.
Die Förderhöhe für ein Mikroprojekt kann bis zu maximal 3.000 Euro pro Haushaltsjahr betragen. Wichtig ist: Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Die Förderung einer/eines geringfügig Beschäftigten („Minijob“) zur Umsetzung des Projekts unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Mindestlohns beträgt maximal 7.200 Euro pro Haushaltsjahr, jedoch nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten. Über die genannten Förderbeträge hinausgehende Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen oder über Drittmittel zu finanzieren.
Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Regierungspräsidium Darmstadt (Bewilligungsbehörde) begonnen werden. Die Förderhöchstdauer für ein neues Mikroprojekt (inklusive der Beschäftigung der/des geringfügig Beschäftigten) beträgt in der Regel maximal bis zu 24 Monate.
Anträge können in der Regel bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Entsprechende Förderanträge für das Landesprogramm „WIR-Vielfalt und Teilhabe“ können ab sofort nur noch online unter diesem Link gestellt werden. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben und keinen Online-Antrag stellen können, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt per Mail an foerderwesenII25@rpda.hessen.de
Alle weiteren Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Wichtige Hinweise!!
Kompetenzzentrum Vielfalt – Migrantenorganisationen
Konkrete Ziele des Kompetenzzentrums sind die Förderung der Professionalisierung der Vereinsarbeit durch Qualifizierungsangebote und Beratung (z. B. zu Fördermittelakquise und -abrechnung, zu Projektmanagement, Weiterentwicklung der Vereinsstrukturen) sowie die Förderung der Vernetzung von Migrantenorganisationen mit lokalen Akteuren (wie z. B. Schule, Verwaltung und Politik) und mit anderen Migrantenorganisationen in der Region und hessenweit. Das Kompetenzzentrum wird über das Landesprogramm WIR gefördert und steht Migrantenorganisationen mit Rat und Tat zur Seite.
Auf der Webseite finden sich viele nützliche Hinwiese, Lernvideos und Tutorials, die bei der Antragstellung behilflich sind und viele Fragen klären.
Ansprechpartnerinnen sind:
Elisa Rossi
Tel. 069/913010 12
Mail: rossi@berami.de
Lydia Mesgina
Tel. 069/913010 23
Mail: mesgina@berami.de
https://www.kompetenzzentrum-vielfalt-hessen.de/migrantenorganisationen/
„Geringfügige Beschäftigung - Minijob“:
Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Verdienstgrenzen, Versicherungspflichten als Arbeitgeber, Musterarbeitsverträge etc. sind erhältlich über die Minijob-Zentrale.
Downloads zum Thema
- Förderrichtlinie WIR - Vielfalt und Teilhabe 2021 PDF, 133.72 KB
- Sachbericht MO Landesprogramm WIR DOCX, 46.62 KB
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