Erstaufnahmeverfahren

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Luftaufnahme Ankunftszentrum Gießen

Neben humanitären Gesichtspunkten sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, für die Unterbringung asylbegehrender Menschen die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (§ 44 Absatz 1 Asylgesetz). Verantwortlich hierfür ist in Hessen das Regierungspräsidium (RP) Gießen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat die Fachaufsicht inne. In diesem Rahmen überprüft das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, ob Recht und Gesetz eingehalten und ob die Erstaufnahme angemessen gestaltet wird.

Nach ihrer Ankunft durchlaufen Asylbegehrende zunächst das „Ankunftszentrum Gießen“, das im Juni 2016 in Betrieb genommen wurde. Im Ankunftszentrum sind alle Maßnahmen zur Erstaufnahme von Geflüchteten, wie Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, medizinische Erstuntersuchung an einem Standort gebündelt. Im gleichen Gebäude ist ebenso das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertreten, so dass in kurzer Zeit neben einer sog. Aktenanlage des Asylverfahrens und der Anhörung in einigen Fällen bereits eine Entscheidung über den Asylantrag seitens des BAMF getroffen werden kann. Darüber hinaus können Asylbewerber*innen, die seitens des Bundesamtes eine positive Bleibeperspektive bestätigt bekommen, einen ersten Kontakt mit den anwesenden Vertretern der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen und sich beraten lassen.

Refugee-Guide - Gut in Hessen ankommen

Eine Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland: Die Broschüre, die in verschiedenen Sprachen erhältlich ist, gibt nützliche Tipps und Informationen. Angeregt wurde sie durch Fragen, die viele Geflüchtete immer wieder stellen.