Erstaufnahmeverfahren

Eine Gruppe von Geflüchteten vor dem Regierungspräsidium Gießen
© RP Gießen

Neben humanitären Gesichtspunkten sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet, für die Unterbringung asylbegehrender Menschen die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (§ 44 Absatz 1 Asylgesetz). Verantwortlich hierfür ist in Hessen das Regierungspräsidium (RP) Gießen. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) hat die Fachaufsicht inne. In diesem Rahmen überprüft das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, ob Recht und Gesetz eingehalten und ob die Erstaufnahme angemessen gestaltet wird.

Nach ihrer Ankunft durchlaufen Asylbegehrende zunächst das „Ankunftszentrum Gießen“, das im Juni 2016 in Betrieb genommen wurde. Im Ankunftszentrum sind alle Maßnahmen zur Erstaufnahme von Geflüchteten, wie Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, medizinische Erstuntersuchung an einem Standort gebündelt. Im gleichen Gebäude ist ebenso das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vertreten, so dass in kurzer Zeit neben einer sog. Aktenanlage des Asylverfahrens und der Anhörung in einigen Fällen bereits eine Entscheidung über den Asylantrag seitens des BAMF getroffen werden kann. Darüber hinaus können Asylbewerber*innen, die seitens des Bundesamtes eine positive Bleibeperspektive bestätigt bekommen, einen ersten Kontakt mit den anwesenden Vertretern der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen und sich beraten lassen.
 

Refugee-Guide - Gut in Hessen ankommen

Eine Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland: Die Broschüre, die in verschiedenen Sprachen erhältlich ist, gibt nützliche Tipps und Informationen. Angeregt wurde sie durch Fragen, die viele Geflüchtete immer wieder stellen.

Das passiert bei der Erstaufnahme

Grafik Haus
Haus

Die Bundesländer müssen sich darum kümmern, dass es Einrichtungen für Erstaufnahme gibt.
In Hessen sind verschiedene Ämter verantwortlich für die Einrichtungen:
Es muss genug Einrichtungen geben, die Menschen aufnehmen können.
Die Einrichtungen sollen gut arbeiten können.
Dieses Amt plant die Arbeit von den Einrichtungen: Das Regierungspräsidium Gießen.

Grafik Aufsicht
Heimaufsicht

Die Einrichtungen müssen sich bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz halten.
Dieses Amt kontrolliert die Arbeit von den Einrichtungen:
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Mann auf einer Bank
Mann auf einer Bank

Seit Juni 2016 gibt es das Ankunftszentrum Gießen.
Das ist die erste Stelle, wenn Asyl-Bewerber ankommen.
Das Ankunftszentrum regelt die Erstaufnahme.
Das passiert bei der Erstaufnahme:
Die Menschen melden sich an und geben Infos über sich.
Ärzte untersuchen die Menschen.

Grafik Antrag stellen
Antrag stellen

Im gleichen Gebäude ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Der kurze Name ist: BAMF.
So können die Mitarbeiter sich ganz schnell um die Asyl-Anträge kümmern.
Das BAMF berät die Asyl-Bewerber.

Grafik Link
Link

Das BAMF hat auf seiner Internet-Seite noch mehr Infos über den Asyl-Antrag.
Sie finden die Infos hier.
Es gibt viele Fragen und Antworten über Corona in Erstaufnahme-Einrichtungen.
Sie finden häufige Fragen und Antworten hier.
Die Erstaufnahme-Einrichtungen haben Pläne und Regeln wegen Corona.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Die Internet-Seiten sind nicht in Leichter Sprache.

Siegel Leichte Sprache
© Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers.