Projektförderung
Förderung von innovativen Integrations- und Teilhabeprojekten im Rahmen des WIR-Programms
Mittlerweile existiert eine Reihe von vielversprechenden Ansätzen zur Förderung von Integration. Dennoch ist es der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, mit „WIR“ weiterhin innovative Maßnahmen zu fördern, um über das Erreichte hinauszugehen. Die hier geförderten Projekte sollen einen neuen Ansatz verfolgen und Modellcharakter haben. Sie zielen insbesondere auf die nachhaltige Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund ab. Auch soll eine Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden.
Ein wesentliches Ziel von „WIR“ besteht darin, die Offenheit für eine vielfältiger werdende Gesellschaft zu stärken. Damit eine solche Offenheit im Miteinander der Menschen lebendig wird und kein Raum für Diskriminierung bleibt, muss sie mit konkreten Inhalten gefüllt werden: Möglichkeiten für die Begegnung von Menschen zu schaffen, Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, das sind maßgebliche Erfolgsfaktoren. Dazu sollen in den Kommunen - gemeinsam mit den Akteuren vor Ort - abgestimmte Konzepte entwickelt werden, die sich auf Wohngebiete, Orts- und Stadtteile beziehen. Die Konzepte verdeutlichen, wie der Anspruch, Vielfalt als Bereicherung zu erkennen, in konkretes Handeln vor Ort umgesetzt werden kann.
Auch die interkulturelle Öffnung ist ein Schwerpunkt des Landesprogramms „WIR“. Einwanderung erzeugt Vielfalt. Mit der interkulturellen Öffnung werden Institutionen, Behörden, Vereine, Verbände und Migrantenorganisationen in die Lage versetzt, ihre Angebote und Leistungen auf die Vielfalt von Menschen, Kulturen und Religionen in unserer Gesellschaft auszurichten. Hierbei ist das A und O, alle Beteiligten frühzeitig und konstant einzubinden.
Doch wie sehen Veränderungen im Rahmen der interkulturellen Öffnung aus? Genügt es, Mitarbeiter zu interkulturellen Themen fortzubilden oder den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen? Genügt es, Menschen mit Migrationserfahrung in die Vorstände von Vereinen aufzunehmen? Und was dann? Diese Fragestellungen können erste Ansätze auf dem – häufig langen - Weg zur interkulturellen Öffnung sein.
In diesen Prozessen sind alle Menschen gleichermaßen angesprochen. Ihre Offenheit und Veränderungsbereitschaft sind die Voraussetzungen dafür, aufeinander zugehen zu können. Zu dieser Veränderungsbereitschaft sollen die geförderten Projekte vor Ort Menschen motivieren.
Bei den innovativen Maßnahmen wird ein besonderes Augenmerk ebenfalls auf die Vernetzung vor Ort gelegt. Dazu müssen sie mit der für das Thema Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zuständigen kommunalen Stelle abgestimmt sein. Diese frühzeitige Einbeziehung der kommunalen Akteure dient auch der Sicherung der Nachhaltigkeit nach Ablauf der Landesförderung.
Informationen zur Antragstellung:
Entsprechende Förderanträge für das Landesprogramm „WIR-Vielfalt und Teilhabe“ können ab sofort nur noch online unter diesem Link gestellt werden. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben und keinen Online-Antrag stellen können, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt per Mail an foerderwesenII25@rpda.hessen.de
Antragsberechtigt sind hessenweit kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn vorzulegen.
Die Förderhöchstdauer beträgt maximal drei Jahre. Die Anteilsfinanzierung des Landes beträgt pro Maßnahme bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen und Einzelheiten zu Förderkriterien erhalten Sie über das Regierungspräsidium Darmstadt.
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