Förderung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern

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Seit 2018 fördert die Hessische Landesregierung den Einsatz von ehrenamtlichen WIR-Laiendolmetscherinnen und –dolmetschern und inzwischen auch ihre Qualifizierung.

Vor allem im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und Geduldeten besteht ein hoher Bedarf an Dolmetscherleistungen, um die Kommunikation bei Behörden oder in sozialen Einrichtungen ermöglichen zu können. Nur in speziellen Fällen, beispielsweise vor Gericht, werden von Amts wegen professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt. Die Teilhabemöglichkeiten von Zugewanderten hängen maßgeblich davon ab, dass sie sich trotz eingeschränkter oder fehlender Deutschkenntnisse verständlich machen können. Hier leisten ehrenamtliche WIR-Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben und stärken Teilhabe.
 

Exkurs: Sprachmittlung im Kontext Geflüchtete aus der Ukraine ohne Qualifizierung

Der aktuelle Krieg in der Ukraine führt dazu, dass viele Menschen auch in Deutschland Schutz suchen. Um diese Geflüchteten bei ihrer Ankunft bestmöglich und schnell zu unterstützen, ist es hilfreich, wenn Kommunen und soziale Einrichtungen auf ehrenamtliche Sprachmittelnde mit Ukrainisch- bzw. Russischkenntnissen zurückgreifen können. Sie helfen dabei, Sprachbarrieren zwischen geflüchteten Menschen aus der Ukraine und Behörden oder sozialen Einrichtungen zu überwinden. Ehrenamtliche Sprachmittlung ist jedoch - insbesondere für Menschen mit kaum oder wenig Erfahrung in diesem Bereich - eine herausfordernde Tätigkeit. Daher werden hier als Download „Anforderungen an ehrenamtliche Sprachmittelnde im aktuellen Kontext Geflüchtete aus der Ukraine“ (wie beispielsweise erforderliches Sprachniveau, Vertraulichkeit und Neutralität, Rolle, Konfliktfähigkeit) inklusive wichtiger Hinweise und einer „Vertraulichkeitsvereinbarung“ zur Verfügung gestellt. Dies gibt Kommunen und Vereinen, die ehrenamtliche Sprachmitterinnen und -mittler einsetzen wollen, aber auch Sprachmittelnden selbst, einen Überblick über die nicht zu unterschätzenden Anforderungen an dieses Engagementfeld. Eine finanzielle Förderung aus dem WIR-Programm kann auch hier nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen erfolgen.
 

Förderung von WIR-Laiendolmetschenden

Mit der Förderung der Qualifizierung und des Einsatzes aus dem Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ werden Kommunen, aber auch Vereine und Initiativen bei ihrer Arbeit mit Asylbewerbern, Geflüchteten, Geduldeten und Zugewanderten bei der Bereitstellung von ehrenamtlichen Dolmetschertätigkeiten unterstützt..
Mit einer Aufwandsentschädigung für die Einsätze werden die Auslagen von WIR-Laiendolmetschenden – z.B. Reisekosten – pauschal abgegolten. Für ihre wertvollen Dienste für die Gemeinschaft, wird ihnen so eine auch finanzielle Anerkennung zuteil. Grundlage dafür ist jedoch die Teilnahme an einer vorbereitenden Qualifizierungsmaßnahme.Träger von Laiendolmetscherpools . können Qualifizierungsmaßnahmen und Aufwandsentschädigungen beantragen.
 

Die Modalitäten sind wie folgt:

  • Die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmenfür WIR-Laiendolmetschende beträgt max. 12,50 € pro Unterrichtsstunde und teilnehmender Person. Der Umfang beträgt 24 Unterrichtseinheiten.
  • Die Landesförderung für die Aufwandsentschädigungvon WIR-Laiendolmetschenden beträgt 20,- Euro pro Einsatz für jeden „Kunden“, unabhängig von der für den Einsatz aufgewendeten Zeit. Die Träger sind nur antragsberechtigt, wenn sie einen Laiendolmetscherpool von mindestens fünf Personen vorhalten, die fünf unterschiedliche Sprachen sprechen und die nicht nur für ihre Einrichtung tätig sind.
  • Die ehrenamtlichen WIR-Laiendolmetschenden müssen ein Auswahlverfahren des Trägers eines Laiendolmetscherpools durchlaufen haben.
  • Die Förderung des Einsatzes ehrenamtlicher WIR-Laiendolmetschenden erfolgt nicht bei Einsätzen vor Gericht, bei der Polizei, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie bei den Jobcentern bzw. Agenturen für Arbeit.

Entsprechende Förderanträge können nur noch online unter diesem Link gestellt werden. Sie sind mit Konzeption mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben und keinen Online-Antrag stellen können, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt per Mail an foerderwesenII25@rpda.hessen.de
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Auch können weitere Details der Förderrichtlinie WIR – Vielfalt und Teilhabe entnommen werden.  Anforderungen an ehrenamtliche Sprachmittelnde im aktuellen Kontext Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie ebenfalls unter Downloads.