Strukturen in den Aufnahmeeinrichtungen

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Ankommen

Nach Registrierung und Antragstellung im Ankunftszentrum werden die Asylsuchenden vom Regierungspräsidium Gießen an verschiedenen Standorten der Erstaufnahme des Landes Hessen untergebracht. Hessen verfügt über mehrere Standorte, die im Rahmen eines Standortorganisationskonzeptes anhand von aktuellen Prognosen des Zu- und Abgangsgeschehens im Hinblick auf Bedarf und Haushaltswirtschaftlichkeit permanent analysiert werden.
 

Betreuung

Das Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften erfordert eine gute Betreuung, um bei Bedarf jederzeit die notwendigen Hilfen einzuleiten. In den Erstaufnahmestandorten werden die Bewohner*innen in erster Linie von beim Land Hessen angestellten Sozialarbeitern*innen betreut. Die Landessozialarbeiter*innen sind wichtige Ansprechpartner*innen für die Geflüchteten, unter anderem unterstützen sie die Umsetzung der Maßnahmen des Schutzkonzepts der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen. Darüber hinaus wird die Sozialbetreuung von beauftragten Dienstleistern gewährleistet.
 

Medizinische Versorgung

Alle neuankommenden Asylsuchenden in Hessen werden in der Medizinischen Untersuchungs- und Versorgungspassage (MUVP) medizinisch erstuntersucht und versorgt (unter anderem auf Anzeichen von Infektionserkrankungen und andere akut behandlungsbedürftige Erkrankungen). Ebenfalls findet in der MUVP eine Untersuchung zum Ausschluss einer (Lungen)Tuberkulose statt.

Darüber hinaus werden Asylsuchende anhand von Beratungsgesprächen, im Beisein von Sprachmittlern*innen sowie Ärzten*innen, über die vom Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Impfungen aufgeklärt. Während seit März 2020 ein Nachweis der Immunität gegen Masern-Viren (z.B. durch durchgeführte und dokumentierte Impfung oder Nachweises von Antikörpern im Blut) für Asylsuchende, die in einer Gemeinschaftseinrichtung leben, verpflichtend ist, existiert keine weitere Impfpflicht. Wer nach den Beratungsgesprächen weitere Impfungen wünscht, wird geimpft.

Im Rahmen der Erstuntersuchung identifiziert in der Regel das medizinische Personal besonders schutzbedürftige Personen und stellt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Dezernaten im RP Gießen eine bedarfsgerechte Unterstützung sicher und trifft Festlegungen zur Unterbringung für Schutzbedürftige, sodass den individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird und eine adäquate Unterbringung gewährleistet ist. Darüber hinaus kann die Vulnerabilität jederzeit während der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung festgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Zur medizinischen Versorgung steht an jedem Standort der Erstaufnahme eine medizinische Ambulanz zur Verfügung. Hier wird die ambulante Versorgung durch regelmäßige ärztliche Sprechstunden gewährleistet. Ein rund um die Uhr präsenter Sanitätsdienst vervollständigt das Angebot. Bei Bedarf stehen unterstützend Sprachmittler*innen zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Versorgungsstrukturen ermöglicht im Bedarfsfall eine zügige Weiterleitung an Fachärzte und -kliniken.

Nach Feststellung einer Schwangerschaft wird eine erste vollumfängliche frauenärztliche Untersuchung der Schwangeren angeboten. Die „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung“ (Mutterschaftsrichtlinien) definieren auch bei Asylsuchenden den weiteren Behandlungsumfang.
 

Betreuung von traumatisierten Geflüchteten - Psychosoziale Zentren für Geflüchtete in Hessen (PSZ)

Die Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Psychosoziale Zentren (PSZ), die mit niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt unterstützen. Die Zentren nehmen seither eine zentrale Koordinierungs- und Betreuungsaufgabe sowie die Funktion einer ersten Anlaufstelle im Bereich der psychosozialen Versorgung wahr.

Auf Grundlage umfangreicher Erfahrungen, die im Rahmen des Förderprojekts gemacht wurden, sowie der wissenschaftlichen Evaluation des Sigmund-Freud-Instituts (SFI) wurde die Förderrichtlinie zur „Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen“ konzipiert und am 4. Oktober 2021 im Staatsanzeiger Nr. 40 des Landes Hessen veröffentlicht.

Neben der bisherigen Förderung der Psychosozialen Zentren zur Beratung und Betreuung von traumatisierten und psychisch belasteten Geflüchteten in Hessen wurden zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen: Um die psychosoziale Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zu stärken, ist nunmehr eine zusätzliche Förderung in Form eines pauschalisierten Ergänzungsbetrags pro betreuter EAE möglich. Des Weiteren können nun auch gezielte (modellhafte) Einzelmaßnahmen in Regionen mit besonderen Bedarfen bezuschusst werden. Nähere Informationen zu den Fördermodalitäten können der Förderrichtlinie sowie den dazugehörigen Anlagen 1 bis 5 im Downloadbereich entnommen werden.

Anträge zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete sind ausschließlich online hier  zu stellen.


„Step-by-Step“

Um traumatisierten Asylsuchenden frühe Hilfe anzubieten und passgenaue Therapien zu ermöglichen, wurde das Pilotprojekt „Step-by-Step“ in der Erstaufnahmeeinrichtung Darmstadt gemeinsam mit dem Sigmund-Freud-Institut und der Goethe Universität Frankfurt durchgeführt. Der Abschlussbericht steht bei Interesse zum Download bereit.


Schutzkonzept

Der Schutz und die Schaffung einer schützenden und sicheren Atmosphäre haben in der Arbeit in der Erstaufnahmeeinrichtung hohe Priorität. Daher hat das Regierungspräsidium Gießen das „Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen“ erstellt. Der im Schutzkonzept festgelegte Verhaltenskodex sowie die darin enthaltenen Maßnahmen sind für alle Bewohner*innen der Erstaufnahme sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen verbindliche Standards. Das Schutzkonzept findet im gesamten Bereich der Erstaufnahme Anwendung.
 

Sprache

Das Land Hessen hat mit der Umsetzung des Konzeptes zur landeseinheitlichen Vermittlung von Sprache und Werten die Sprachförderung und Wertevermittlung im Rahmen des Erstaufnahmeverfahrens wesentlich gestärkt. Alle Bewohner*innen ab 17 Jahren haben die Möglichkeit, Grundkenntnisse der deutschen Sprache barrierefrei in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zu erwerben.

Darüber hinaus werden in den vom Land durchgeführten Sprach- und Wertekursen allgemeine Werte, wie z. B. Gleichberechtigung von Mann und Frau, Menschenwürde, Religionsfreiheit vermittelt.
 

Beschulungsangebot von Kindern und Jugendlichen

Das HMSI bietet in Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und Regierungspräsidium Gießen ein freiwilliges Beschulungsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren in der Erstaufnahmeeinrichtung Gießen an.

Das Beschulungsangebot wurde im Frühjahr 2020 auf Kinder und Jugendliche der EAE-Standorte Büdingen, Kassel-Niederzwehren sowie Neustadt ausgeweitet und wird nunmehr in insgesamt 6 Intensivklassen (2 pro Standort) an nahe gelegenen Regelschulen durchgeführt.
 

Förderung von Service- und Koordinierungsstellen

Das Land Hessen fördert seit 2020 Service- und Koordinierungsstellen bei Kommunen, in denen sich eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes befindet, mit bis zu 30.000 Euro. Ziel ist es, die Ehrenamtsarbeit am jeweiligen EAE-Standort durch Service- und Koordinierungsstellen bestmöglich zu koordinieren und weiterzuentwickeln sowie Familien mit Kindern und Jugendlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung bei schulischen Belangen und beim Übergang in die Kommunen zu unterstützten. Nähere Informationen können aus dem Förderaufruf entnommen werden.

Anträge zur Förderung von Service- und Koordinierungsstellen sind ausschließlich online hier zu stellen.


Leistungen

Asylsuchende erhalten während des Erstaufnahmeverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungsgewährung erfolgt in der Aufnahmeeinrichtung überwiegend durch Sachleistungen. Für den persönlichen Bedarf erhalten Asylsuchende in der Erstaufnahme ein Taschengeld als Barleistung.

Welche Stellen sind wofür verantwortlich?

Mann auf einer Bank
Mann auf einer Bank

Ankommen beim Ankunftszentrum

Das Ankunftszentrum Gießen ist die erste Stelle für Asyl-Bewerber.
Die Asyl-Bewerber melden sich dort an und machen einen Asyl-Antrag.
Dann verteilt das Regierungspräsidium Gießen die Asyl-Bewerber auf andere Einrichtungen in Hessen.

Grafik Kontrolle
Kontrolle

Hessen hat viele Einrichtungen an verschiedenen Orten, die Asyl-Bewerber aufnehmen können.
Das sind die Einrichtungen für Erstaufnahme.
Das Regierungspräsidium Gießen prüft immer wieder:

  • Wie viele Plätze sind in den Einrichtungen frei?
  • Wie viele Plätze werden bald frei?


So weiß das Regierungspräsidium Gießen immer, 

  • wohin die Asyl-Bewerber können.
  • ob es genug Plätze für sie gibt.
Grafik Polizei Büro
Polizei Büro

Betreuung in den Einrichtungen für Erstaufnahme

In den Einrichtungen wohnen viele Asyl-Bewerber.
Sie sollen gut zusammenleben können.
Darum muss es gute Betreuung geben.
Jeder soll die Hilfe bekommen, die er braucht.
Dafür gibt es Sozialarbeiter in den Einrichtungen.

Grafik Arzt
Arzt Untersuchung

Gesundheit in den Einrichtungen für Erstaufnahme

In den Einrichtungen leben viele Menschen zusammen.
Alle sollen gesund und sicher bleiben.
Darum müssen neue Asyl-Bewerber erstmal zum Arzt.
Das heißt in den Einrichtungen:
Medizinische Untersuchungs- und Versorgungspassage.
Der kurze Name ist: MUVP.
In der MUVP arbeiten Ärzte und Pfleger.
Die Ärzte und Pfleger machen eine erste Untersuchung.
Und die Ärzte und Pfleger behandeln verletzte oder kranke Asyl-Bewerber.
Die Ärzte und Pfleger testen auch, ob jemand eine Tuberkulose hat.
Das ist eine sehr ansteckende Lungen-Krankheit.
Keiner soll sich damit anstecken.

Grafik Impfen
Impfen

Die Asyl-Bewerber bekommen in der MUVP auch Beratung über Impfungen.
Die Masern-Impfung ist Pflicht in den Einrichtungen.
Keiner soll sich damit anstecken.
Andere Impfungen braucht man nicht.
Aber wer andere Impfungen haben will, kann sie nach der Beratung bekommen.

Grafik Migrantin im Rollstuhl
Migrantin im Rollstuhl

Die Ärzte und Pfleger merken bei der Untersuchung oft, ob jemand besondere Hilfen braucht.
Zum Beispiel alte Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Das sind: schutzbedürftige Personen.
Die Ärzte und Pfleger planen dann, 

  • was die richtigen Hilfen für die Person sind.
  • wo die Person schlafen soll.


Denn jeder soll die Hilfen bekommen, die er braucht.
Die Ärzte und Pfleger planen das zusammen mit dem Regierungspräsidium Gießen.
Das geht auch später noch.

Grafik Assistenzarzt
Assistenzarzt

In den Einrichtungen für Erstaufnahme gibt es immer wieder Arzt-Sprechstunden.
Dafür ist eine medizinische Ambulanz zuständig.
Und in den Einrichtungen ist die ganze Zeit ein Sanitätsdienst da.
Bei Problemen mit der Sprache können Übersetzer kommen.

Grafik Krankenhaus
Krankenhaus

Die Einrichtungen arbeiten zusammen mit Ärzten und Krankenhäusern in der Nähe.
So bekommen die Asyl-Bewerber in den Einrichtungen im Notfall schnell Hilfe.

Vielleicht ist eine Frau in den Einrichtungen schwanger.
Frauen können zum Frauenarzt gehen.
Das ist ein Recht von Geflüchteten und Asyl-Bewerbern

Grafik Traurig Mann
Trauriger Mann

Angebote für Asyl-Bewerber mit seelischen Problemen

Angebot: Psychosoziale Zentren
Einige Asyl-Bewerber haben viel Leid erfahren.
Zum Beispiel Krieg und Gewalt.
Diese Asyl-Bewerber haben vielleicht seelische Probleme.
Auch dafür gibt es Angebote.

Grafik Beratung Geflüchtete
Beratung Geflüchtete

Darum gibt die Regierung vom Bundesland Hessen
Geld für 4 besondere Angebote.
Die Angebote heißen: Psychosoziale Zentren.
Der kurze Name ist: PSZ.
Diese Angebote beraten und betreuen Asyl-Bewerber mit seelischen Problemen.

Grafik Forscher
Sozialforscher

Forscher haben geprüft, wie die Angebote gut helfen.
Die Regierung vom Bundesland Hessen hat dann einen Plan mit Regeln gemacht.
In dem Plan steht,

  • wie die Angebote sein müssen.
  • wie viel Geld es für die Angebote gibt.
Grafik Liste
Liste

Der Plan heißt:
Förderrichtlinie zur Weiterentwicklung der psychosozialen Versorgung für Geflüchtete in Hessen.
Der Plan steht in Ausgabe 40 von der Zeitung Staatsanzeiger vom 4. Oktober 2021.
Diese Zeitung ist vom Bundesland Hessen.
Sie finden den Plan bei der Nummer 851 hier.
Der Plan ist nicht in Leichter Sprache.

Grafik Geld
Viel Geld

Die Regierung vom Bundesland Hessen gibt auch extra Geld für weitere Angebote.
So gibt es noch mehr Angebote für Asyl-Bewerber mit seelischen Problemen.
Vielleicht sind in einer Region besonders viele Asyl-Bewerber mit seelischen Problemen.
Dafür gibt die Regierung dann extra Geld.

Grafik Heft
Heft

Projekt: Step-by-Step
Einige Asyl-Bewerber haben seelische Probleme.
Sie sollten früh Hilfe bekommen und eine passende Therapie machen.
Dafür gab es das Test-Projekt: Step-by-Step.
Das Projekt war von der Erstaufnahme-Einrichtung Darmstadt.
vom Sigmund-Freud-Institut.
von der Goethe Universität Frankfurt.
Die Ergebnisse aus dem Projekt stehen in einem Abschluss-Bericht.
Sie finden den Abschluss-Bericht hier.
Der Abschluss-Bericht ist nicht in Leichter Sprache.

Grafik Regeln
Regeln

Regeln in Einrichtungen: Schutzkonzept
Asyl-Bewerber in den Einrichtungen für Erstaufnahme sollen sich gut und sicher fühlen.
Darum gibt es Regeln, wie man sich verhalten muss.
Alle müssen sich an die Regeln halten:

  • Asyl-Bewerber in den Einrichtungen
  • Mitarbeiter
  • Ehrenamtliche


Die Regeln sind vom Regierungspräsidium Gießen.
Die Regeln heißen: Schutzkonzept der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen.
Sie finden das Schutzkonzept hier.
Das Schutzkonzept ist nicht in Leichter Sprache. 

Grafik Kurs
Kurs

Sprache

Die Menschen in den Einrichtungen sollen Deutsch lernen können.
Das ist auch für später wichtig, wenn sie vielleicht in Deutschland bleiben.
Dafür gibt es in den Einrichtungen gute Kurse.
Die Kurse sind für Menschen ab 17 Jahren.
Sie können dann die deutsche Sprache lernen.

Grafik Inklusion
Inklusion

Die Menschen lernen in den Kursen auch, was uns in Deutschland wichtig ist.
Zum Beispiel:

  • Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
  • Alle Menschen sind gleich gut und wichtig.
  • Jeder darf für sich entscheiden, an was er glaubt.
Grafik Schule innen
Schule innen

Unterricht für Kinder und Jugendliche

Es gibt auch Kinder in den Einrichtungen für Erstaufnahme.
Kinder von 6 bis 16 Jahren können Unterricht bekommen.
Der Unterricht ist in der Einrichtung für Erstaufnahme in Gießen.
Diese Einrichtung hat zuerst mit Unterricht angefangen.

Grafik Schule außen
Schule außen

Dann gab es auch Unterricht in den Einrichtungen für Erstaufnahme 

  • in Büdingen.
  • in Kassel-Niederzwehren.
  • in Neustadt.


Aber der Unterricht von diesen 3 Einrichtungen ist nun an Schulen in den Orten.
Jede Einrichtung hat 2 Klassen an den Schulen.

Grafik Koordinierung
Koordinierung

Geld für Service- und Koordinierungsstellen

Verschiedene Städte in Hessen haben Einrichtungen für Erstaufnahme.
In diesen Städten gibt es noch extra Stellen, die für verschiedene Aufgaben verantwortlich sind.
Die Stellen heißen: 
Service- und Koordinierungsstellen.
Diese Stellen planen die Arbeit von Ehrenamtlichen in den Einrichtungen.
Sie helfen Familien und Kindern beim Thema Schule.
Und sie helfen beim Umzug in die Kommune.

Grafik Geld
Viel Geld

Das Bundesland Hessen gibt Geld für diese Stellen.
Jede Stadt mit einer Einrichtung für Erstaufnahme kann bis zu 30.000 Euro bekommen.
Das Geld ist dann für die Arbeit von den Stellen.

Grafik Geld einteilen
Geld einteilen

Geld und Sachen

Asyl-Bewerber bekommen Geld und Sachen als Hilfe.
Jeder soll alles bekommen, was er zum Leben braucht.
Die Einrichtung für Erstaufnahme kümmert sich darum.
Für wichtige persönliche Sachen bekommen die Asyl-Bewerber ein Taschengeld.
Das steht in diesem Gesetz:
Asylbewerberleistungsgesetz.

Grafik Computer Download
Computer Download

Infos zum Speichern

Auf dieser Seite stehen viele Infos.
Einige Infos können Sie als Datei speichern.
Sie finden die Infos zum Speichern unten im Bereich: Links
Die Infos zum Speichern sind nicht in Leichter Sprache.

Siegel Leichte Sprache
© Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
Das Siegel ist von:
Deutsche Gesellschaft für Leichte Sprache eG.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers.