Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht

Im Zeitraum 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. März 2024 wurden gemäß EASY-Verfahren1 insgesamt 3.409 asylsuchende Personen (gesamt 2023: 22.868 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (45,4 %), Türkei (14,3 %), Syrien (12,6 %), Somalia (4,4 %), Iran (3,0 %), Äthiopien (2,3 %), Eritrea (2,0 %), Guinea (1,9 %), Irak (1,6 %) sowie Algerien (1,4 %).              

Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

 

Belegung in der EAE

Zum Stichtag 29. März 2024 waren insgesamt 3.754 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen untergebracht, wovon rd. 62 % männlich und 38 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug rd. 30 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Ukraine, Türkei, Syrien, Albanien, Nordmazedonien, Somalia, Iran, Irak und Guinea.                

                                                                                                                                                            

Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit

Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 28.03.2024)

Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand März 2024)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften

Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat März 2024 sind Afghanistan (53 umA bzw. 38,13 %), Syrien (19 umA bzw. 13,67 %), Somalia (18 umA bzw. 12,95 %), Ukraine (9 umA bzw. 6,47 %), Algerien (6 umA bzw. 4,32 %) sowie Guinea, Tunesien und Marokko (jeweils 5 umA bzw. 3,6 %).               

Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).

1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.