Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht

Seit Jahresbeginn bis einschließlich 31. März 2025 wurden gemäß EASY-Verfahren1 insgesamt 2.348 asylsuchende Personen (gesamt 2024: 14.772 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (32,92 %), Türkei (15,72 %), Syrien (14,91 %), Somalia (4,94 %), Äthiopien (4,43 %), Russische Föderation (3,49 %), Eritrea (3,32 %), Algerien (2,77 %), Iran (2,68 %) sowie Guinea (1,87 %).  

Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

 

Belegung in der EAE

Zum Stichtag 28. März 2025 waren insgesamt 5.953 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) untergebracht, wovon 69 % männlich und rd. 31 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug ca. 20 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, Türkei, Äthiopien, Ukraine, Iran, Somalia, Russische Föderation, Guiena sowie Algerien.       

 

Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit

Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 31.03.2025)

Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand März 2025)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften      

Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat März 2025 waren Afghanistan (16 umA bzw. 25,81 %), Somalia (12 umA bzw. 19,35 %), Syrien (11 umA bzw. 17,74 %), Ukraine (7 umA bzw. 11,29 %), Guinea (5 umA bzw. 8,06 %) sowie Algerien (4 umA bzw. 6,45 %). 

Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).

1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.