Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht
Im Januar 2026 wurden gemäß EASY-Verfahren[1] insgesamt 610 asylsuchende Personen (gesamt 2025: 7.919 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (39,51 %), Syrien (13,28 %), Türkei (10,33 %), Somalia (8,36 %), Eritrea (6,23 %), Iran (3,61 %), Äthiopien (3,28 %), Aserbaidschan (3,11 %), Guinea (2,30 %) sowie Ghana (1,80 %).
Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Belegung in der EAE
Zum Stichtag 30. Januar 2026 waren insgesamt 4.980 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) untergebracht, wovon 68 % männlich und rd. 32 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug rd. 16 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, Ukraine, Türkei, Äthiopien, Somalia, Iran, Guinea, Algerien sowie Eritrea.
Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit
Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 31.10.2025)
Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Januar 2026)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften
Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Januar 2026 waren Somalia (20 umA bzw. 29,4 %), Afghanistan (17 umA bzw. 25 %), Türkei und Ukraine (jeweils 5 umA bzw. 7,4 %) sowie Algerien und Äthiopien (jeweils 4 umA bzw. 5,9 %).
Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).
1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.
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