Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht

Vom 01. Januar 2023 bis einschließlich 31. Oktober 2023 wurden gemäß EASY-Verfahren1 bislang 19.585 asylsuchende Personen (gesamt 2022: 17.900 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Türkei (30,2 %), Afghanistan (30,0 %), Syrien (17,0 %), Iran (3,7 %), Somalia (2,6 %), Russische Föderation (2,1 %), Guinea (2,0 %), Äthiopien (1,5 %), Eritrea (1,4 %) sowie Irak (1,3 %).

Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

Für 2022 gilt: Bis Ende April 2022 wurden neben Asylbewerbern ebenso Vertriebene aus der Ukraine im EASY-System registriert. Seit Mai 2022 werden Geflüchtete aus der Ukraine in einem separaten Bundessystem erfasst. Daraus resultiert auch der Negativwert.

Belegung in der EAE

Zum Stichtag 27. Oktober 2023 waren insgesamt 8.870 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen untergebracht, wovon rd. 72 % männlich und 28 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug rd. 25 %. Hauptherkunftsländer waren Türkei, Afghanistan, Syrien, Ukraine, Guinea, Iran, Somalia, Russische Föderation, Äthiopien und Irak.

Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit

Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 31.10.2023)

Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Oktober 2023)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften

Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Oktober 2023 waren Afghanistan (291 umA bzw. 49,73 %), Syrien (85 umA bzw. 14,5 %), Türkei (53 umA bzw. 9,06 %), Guinea (36 umA bzw. 6,15 %), Marokko (19 umA bzw. 3,25 %), Somalia (18 umA bzw. 3,08 %), Algerien (17 umA bzw. 2,91 %), Äthiopien (7 umA bzw. 1,2 %) sowie Tunesien und Gambia (jeweils 6 umA bzw. 1,03 %).

 

Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).

1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.