Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht

Seit Jahresbeginn bis einschließlich 28. Februar 2025 wurden gemäß EASY-Verfahren1 insgesamt 1.667 asylsuchende Personen (gesamt 2024: 14.772 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (32,09 %), Syrien (16,62 %), Türkei (15,06 %), Somalia (4,74 %), Äthiopien (4,20 %), Algerien (3,54 %), Iran (2,88 %), Eritrea (2,82 %), Russische Föderation (2,82 %) sowie Marokko (2,52 %).

Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

 

Belegung in der EAE

Zum Stichtag 28. Februar 2025 waren insgesamt 6.115 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) untergebracht, wovon 69 % männlich und rd. 31 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug ca. 21 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Türkei, Syrien, Äthiopien, Ukraine, Somalia, Iran, Guinea, Russische Föderation sowie Algerien.

Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit

Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 28.02.2025)

Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Februar 2025)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften      

Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Februar 2025 waren Afghanistan (20 umA bzw. 21,98 %), Somalia (12 umA bzw. 13,19 %), Syrien (11 umA bzw. 12,09 %), Marokko und Ukraine (jeweils 7 umA bzw. 7,69 %), Algerien (6 umA bzw. 6,59 %), Äthiopien (5 umA bzw. 5,49 %) sowie Guinea und Tunesien (jeweils 3 umA bzw. 3,3 %).              

Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).

1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.