Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht
Im Zeitraum 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 wurden gemäß EASY-Verfahren1 insgesamt 12.698 asylsuchende Personen (gesamt 2023: 22.868 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (36,86 %), Syrien (18,64 %), Türkei (17,13 %), Somalia (4,06 %), Äthiopien (3,24 %), Iran (2,80 %), Eritrea (2,28 %), Guinea (1,90 %), Irak (1,53 %) sowie Russische Föderation (1,45 %).
Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System1 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Belegung in der EAE
Zum Stichtag 25. Oktober 2024 waren insgesamt 5.769 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) untergebracht, wovon rd. 69 % männlich und 31 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug rd. 21 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Türkei, Syrien, Ukraine, Äthiopien, Somalia, Iran, Guinea, Russische Föderation sowie Algerien.
Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit
Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 31.10.2024)
Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Oktober 2024)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften
Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Oktober 2024 waren Afghanistan (54 umA bzw. 27,69 %), Somalia (40 umA bzw. 20,51 %), Syrien (31 umA bzw. 15,90 %), Ukraine (13 umA bzw. 6,67 %), Äthiopien (12 umA bzw. 6,15 %), Guinea (9 umA bzw. 4,66 %), Algerien und Türkei (jeweils 8 umA bzw. 4,10 %) sowie Marokko (6 umA bzw. 3,08 %).
Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).
1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.
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