Statistische Daten zum Thema Asyl & Flucht

Seit Jahresbeginn bis einschließlich 31. Mai 2026 wurden gemäß EASY-Verfahren[1] insgesamt 2.291 asylsuchende Personen (gesamt 2025: 7.919 Personen) für Hessen registriert. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (36,32 %), Syrien (14,40 %), Türkei (11,48 %), Somalia (10,82 %), Eritrea (7,51 %), Äthiopien (2,92 %), Iran (2,88 %), Irak (1,92 %), Ghana (1,40 %) sowie Guinea (1,22 %).

Der monatliche Zugang von Asylsuchenden nach Hessen nach dem EASY-System ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen: 

Belegung in der EAE

Zum Stichtag 29. Mai 2026 waren insgesamt 2.694 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) untergebracht, wovon 66 % männlich und rd. 34 % weiblich waren. Der Anteil der Kinder an der Gesamtbelegung betrug ca. 15 %. Hauptherkunftsländer waren Afghanistan, Syrien, Türkei, Urkaine, Somalia, Äthiopien, Iran, Algerien, Guinea sowie Eritrea. 

Überblick über die Zahlen umA2 in Hessen und bundesweit

Verteilung der umA auf die Bundesländer (Stand 31.10.2025)

Anteil der Minderjährigen und der jungen Volljährigen3 an der Gesamtzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit (umA gesamt) in Hessen (Stand Mai 2026)
Jugendhilferechtliche Zuständigkeiten in den Gebietskörperschaften     

Die Hauptherkunftsländer der in Hessen neu eingereisten umA im Monat Mai 2026 waren Afghanistan (11 umA bzw. 35,5 %), Somalia (6 umA bzw. 19,4 %) sowie Ukraine und Sudan (jeweils 2 umA bzw. 6,5 %).

Die Daten werden ermittelt aus dem letzten monatlichen Werktag der werktäglichen Meldungen der Landesverteilstelle (RP Darmstadt).

1Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Erstverteilung von Asylbewerbern. Das Easy-System ist ein reines fallbasiertes Verteilsystem und wird bundesweit genutzt.
2Die Abkürzung umA (unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer) bezeichnet im Folgenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Personenberechtigte oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind.
3Junge Volljährige sind junge Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht das 27. Lebensjahr, und als umA eingereist sind.