Glossar

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Erklärte Begriffe alphabetisch geordnet

A
Antidiskriminierung

Antidiskriminierung umfasst Maßnahmen, die den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts zum Ziel haben. (Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/unsere-aufgaben/unsere-aufgaben-node.html)

Asyl

Der Begriff Asyl bedeutet im Griechischen „Ort, von dem man nicht gewaltsam weggeholt wird" und meint damit einen geschützten Aufenthaltsort. Das Grundgesetz in Deutschland gewährt politischen Flüchtlingen Asyl (Art. 16 a GG). Dieses unbefristete Aufenthaltsrecht in Deutschland wird nur denjenigen gewährt, bei denen eine Prüfung ergibt, dass sie wegen politischer Verfolgung (und nicht z. B. aus wirtschaftlichen Gründen) ihre Heimat verlassen haben. Auf ein Asylrecht in Deutschland kann sich auch nicht berufen, wer aus einem Nachbarland kommt, in dem er/sie bereits vor politischer Verfolgung sicher war. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16342/asyl/)

Asylsuchende

Die Bezeichnung „Asylsuchende“ wird in der Öffentlichkeit oft synonym zum Begriff „Flüchtlinge“ gebraucht. Im Sprachgebrauch des UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees – Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) ist ein*e „Asylsuchende*r“ aber eine Person, die einen Antrag auf Anerkennung als „politisch Verfolgte*r“ gestellt hat, den Status als „Flüchtling“ oder „Asylberechtigte*r“ aber noch nicht erhalten hat. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/asyl-fluechtlingsschutz-node.html)

D
Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet, dass Menschen aufgrund von Zuschreibungen und Vorurteilen unzulässig Benachteiligung erfahren. Sie geschieht stets ohne Ansehen der einzelnen Person, ihrer individuellen Verhaltensweisen und Fähigkeiten. Stattdessen wird eine Person anhand ihrer Merkmale, wie z. B. ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft, einer Personengruppe zugeordnet. Aufgrund gesellschaftlich geteilter Vorurteile gegenüber dieser Personengruppe werden folglich Mutmaßungen über ihr Verhalten oder ihre Fähigkeiten abgeleitet. Dies kann zu Nachteilen führen, beispielsweise wenn eine Person eine Arbeitsstelle, für die sie qualifiziert ist, nicht erhält oder ihr eine Dienstleistung verweigert wird. Stereotype und Vorurteile spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Sie markieren gesellschaftliche Kategorien, mit denen soziale Gruppen gekennzeichnet und die zur Begründung und Rechtfertigung gesellschaftlicher (ökonomischer, politischer, rechtlicher oder kultureller) Benachteiligungen verwendet werden. Diskriminierung heißt, dass die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung einzelner Gesellschaftsmitglieder in Frage gestellt werden. Sie hat zur Folge, dass Privilegien und Benachteiligungen entlang der zugrundeliegenden Kategorien entstehen und Biografien prägen. Diese Kategorien sind in Deutschland in einem engeren rechtlichen Sinn insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert, das seit 2006 Anwendung findet. Dort heißt es:

„Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen (1) in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt werden, diese Schlechterbehandlung (2) an ein schützenswertes Merkmal anknüpft und (3) kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt.“

Diskriminierungen zeigen sich in den unterschiedlichsten Formen. Sie geschehen direkt oder indirekt – scheinbar neutral, bewusst oder unbewusst – und basieren auf Stereotypen und Vorurteilen. Diskriminierung tritt zudem häufig nicht eindimensional auf, d. h. aufgrund allein eines Merkmals, wie z. B. der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. Oftmals sind mehrere Dimensionen miteinander verschränkt. So verschieden die Formen auch sind, haben Diskriminierungen eines gemeinsam. Sie verletzen Menschen auf vielfältige Weise, sie grenzen aus und prägen Lebenswege, Biografien und Identitäten nachhaltig. (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Hessische Antidiskriminierungsstrategie: Für Vielfalt, Akzeptanz, und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wiesbaden, 2018, S. 7ff.)

Diversität

Diversität kann auch mit dem Begriff "Vielfalt" ausgedrückt werden. Damit lässt sich ganz allgemein die Zusammensetzung einer Organisation, Institution oder aber auch eines anderen Systems wie beispielsweise des Landes Hessen entlang verschiedener demografischer oder kultureller Merkmale beschreiben. Dazu zählt beispielsweise der Anteil von Frauen in einer Organisation oder die Altersstruktur ihrer Beschäftigten. (Quelle: https://www.bib.bund.de/Publikation/2020/pdf/Kulturelle-Diversitaet-und-Chancengleichheit-in-der-Bundesverwaltung.pdf;jsessionid=876DC5C6730440149F709F991A0C6646.internet271?__blob=publicationFile&v=2)

Vielfalt bestimmt das gesellschaftliche Zusammenleben in Hessen und darüber hinaus. Die Anerkennung von Vielfalt ist wichtige Grundlage einer pluralistischen Gesellschaft, in der Individualität und unterschiedliche Lebensentwürfe geschützt und respektiert werden. Dabei ist Vielfalt Bereicherung und Herausforderung zugleich. In einer Welt, die wirtschaftlich und kulturell immer näher zusammenrückt, bietet eine vielfältige Gesellschaft die Chance, voneinander zu lernen und von unterschiedlichen Kompetenzen und Lebenserfahrungen zu profitieren. Damit zeichnet sie sich als wertvolle Ressource für das Gemeinwesen, aber auch für die einzelnen Gesellschaftsmitglieder aus. Moderne Gesellschaften sind Gesellschaften, in denen allein die individuellen Fähigkeiten und Leistungen über den sozialen Status entscheiden sollen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist die Vielfalt der hessischen Gesellschaft immer sichtbarer geworden. (Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Hessische Antidiskriminierungsstrategie: Für Vielfalt, Akzeptanz, und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wiesbaden, 2018, S. 6)

Diversity Management

Der englische Begriff „Diversity" wird oft mit „Vielfalt" oder „Diversität" übersetzt. Diversity umfasst hier sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede von Menschen und verweist zugleich auf den internationalen Rahmen, in dem Diversity-Ansätze entstanden sind und diskutiert werden. Auch als Reaktion auf gesetzliche Diskriminierungsverbote entstand in den USA der unternehmerische Diversity-Ansatz. Das „Diversity Management" sucht die Vielfalt der Mitarbeiter*innen für die eigenen unternehmerischen Ziele zu nutzen. Diversity-Ansätze sehen Vielfalt als Chance und Potenzial, also ressourcen- und nicht problemorientiert. (Quelle: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/dossier-migration/223777/migration-und-diversity/)

G
Geflüchtete(r)

Ein(e) Geflüchtete(r) ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. (Quelle: https://www.bmz.de/de/themen/flucht/fachbegriffe#lexicon=21868)

I
Integration

Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Dies unterstützt der Staat mit umfassenden Integrationsangeboten. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und sich um Grundkenntnisse unserer Geschichte und unseres Staatsaufbaus bemühen. Hierbei geht es insbesondere um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung sowie der Toleranz und der Religionsfreiheit. Das Grundgesetz als die deutsche Verfassung gilt für alle: Als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland muss es gelebt werden. Auch Zugewanderte müssen sich genauso wie die hier lebenden Menschen an die deutschen Gesetze halten und die geltenden Werte und Gepflogenheiten respektieren. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung-node.html)

M
Migrantenorganisation

Unter Migrantenorganisationen werden hier gemeinnützige Vereine verstanden, deren Ziele und Zwecke der Verbesserung und Stärkung von Integrations- und Teilhabebedingungen dienen. Außerdem sollen sich ihre Ziele und Zwecke wesentlich aus der Lebensrealität und den Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund ergeben. Mitglieder und Vorstand sollten sich zu einem Großteil aus Personen mit Migrationshintergrund zusammensetzen. (Quelle: https://integrationskompass.hessen.de/f%C3%B6rderprogramm/f%C3%B6rderung-von-migrantenorganisationen)

Die meisten Migrantenorganisationen sind auf lokaler Ebene als Verein engagiert und arbeiten ehrenamtlich. Darüber hinaus gibt es einige bundesweite Dachverbände. Viele von ihnen – ob klein oder groß, lokal oder bundesweit aktiv – setzen sich für die Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ein. Die Mitglieder von Migrantenorganisationen verfügen meist selbst über Migrationserfahrung und können deshalb neu eingewanderten Menschen besonders gut helfen, sich in Deutschland einzuleben. Sie vertreten außerdem die Interessen ihrer Mitglieder und sind dadurch auch wichtige Ansprechpartner von Politik, Wirtschaft und Verwaltung. (Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/AkteureEhrenamtlicheInteressierte/Migrantenorganisationen/migrantenorganisationen-node.html)

Migrationshintergrund versus Migrationsgeschichte

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Glossar/migrationshintergrund.html)

R
Rassismus

Rassismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, gespeist aus spezifischen Vorurteilen und Klischees. Der Begriff Rassismus steht allgemein für Auffassungen, die von dem Bestehen nicht oder kaum veränderbarer „Rassen“ ausgehen, daraus naturbedingte Besonderheiten und Verhaltensweisen von Menschen ableiten und hierbei eine Einschätzung im Sinne von „höherwertig“ oder „minderwertig“ vornehmen.  Diese menschrechtsfeindliche Ideologie der Ungleichheit artikuliert sich etwa durch die Betonung nicht näher begründetet Exklusivitätsrechte für die eigene ethnische Gruppe und damit eine zusammenhängende Diskriminierung einer anderen ethnischen Gruppe. Rassismus und die Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit sind ein ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus. (Quelle: https://www.bmi-bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv2=9391124)

V
Vielfaltsorientierte bzw. interkulturelle Öffnung

Der Begriff der interkulturellen Öffnung der Verwaltung beschreibt einen Prozess, der zum Ziel hat, die Verwaltung an die Vielfalt der Gesellschaft anzupassen. Durch den Öffnungsprozess soll Anerkennung, Wertschätzung und Offenheit aller Beschäftigten untereinander, aber insbesondere auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht werden. Das Ziel sind gleiche Teilhabechancen. Weitere Aspekt sind die Repräsentation und Transparenz: Alle Hessinnen und Hessen sollen sich repräsentiert fühlen und gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der Landesverwaltung erhalten. Strukturen und Entscheidungsprozesse sollen für alle Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen transparent sein. Im Rahmen dieses Prozesses bzw. zur Erreichung dieses Ziels sollen mehr Menschen mit Migrationsgeschichte für eine Tätigkeit in der Verwaltung gewonnen werden. Die interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten soll insbesondere durch Aus- und Fortbildung gestärkt werden. Gleichzeitig sollen Verwaltungsstrukturen überdacht und ggf. angepasst werden, damit es im Ergebnis gelingt, die Vielfalt der Bevölkerung bei allen Verwaltungsentscheidungen zu berücksichtigen. (Quelle: https://integrationskompass.hessen.de/integration/vielfalt-diversity/interkulturelle-%C3%B6ffnung-der-landesverwaltung)

Z
Zivilgesellschaft

Kurzbeschreibung: Gesellschaftliche Organisationsform jenseits von Markt, Staat und Privatsphäre

Unter Zivilgesellschaft wird eine gesellschaftliche Organisationsform jenseits von Markt, Staat und Privatsphäre verstanden. Es handelt sich um einen Bereich, in dem freiwillige Vereinigungen wie Vereine, Stiftungen, Initiativen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Nonprofit-Organisationen (NPOs) tätig sind. Die Ziele und Zwecke zivilgesellschaftlicher Akteure richten sich auf allgemeingesellschaftliche Probleme, aber auch auf Anliegen und Bedürfnisse spezieller Gruppen, und sie können lokale, regionale oder internationale Themen betreffen. Zivilgesellschaft bildet somit den Rahmen, innerhalb dessen sich bürgerschaftliches Engagement entfalten kann (Quelle: Zivilgesellschaft | Netzwerk Stiftungen und Bildung (netzwerk-stiftungen-bildung.de).