Kommunaler Ausländerbeirat & Integrationskommission

Die Hessische Landesregierung hat eine Reform der Ausländerbeiräte vorgenommen und die politische Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner in den Kommunen neu strukturiert. Die Ziele sind hierbei, ein flächendeckendes System der Ausländerbeiräte zu etablieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Die eigenständige Entscheidung zwischen Ausländerbeirat oder Integrationskommission stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Mit der Reform steigt die Anzahl der kommunalen Gremien, die sich für die Teilhabe ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner einsetzen.

173 hessische Kommunen sind verpflichtet, Integrationsgremien einzuführen. Davon haben 86 Kommunen ein Ausländerbeirat und 87 Kommunen eine Integrationskommission eingeführt. Die Wahlen für die Ausländerbeiräte fand gemeinsam mit den hessischen Kommunalwahlen am 14. März 2021 statt.

Die gelebte Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht, die Akzeptanz des „institutionalisierten Dialogs“ in den Kommunen zu erhöhen. Die Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entscheiden, unterstützen erfahrungsgemäß dieses Modell tatkräftig. Von den 173 Pflicht-Kommunen müssen ca. 40 Kommunen erstmals die Entscheidung zwischen Ausländerbeirat und Integrationskommission treffen.

Bei Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entschieden haben, in denen aber mangels Wahlvorschlägen bzw. Bewerbern die Wahl ausfällt, wird die alternative Beteiligungsform der Integrationskommission zur Pflicht. Damit ist gewährleistet, dass der institutionalisierte Dialog hessenweit in den Kommunen durchgeführt wird.

Bei einer Kommission nach § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO) muss der Bürgermeister den Vorsitz übernehmen. Alternativ kann er den Vorsitz an den zuständigen Dezernenten delegieren. Das entspricht dem Prinzip der hessischen Integrationspolitik, dass kommunale Integrationspolitik „Chefsache“ sein muss. Der in der HGO vorgesehene Co-Vorsitzende, ein Mitglied mit Migrationshintergrund, vertritt das Gremium aktiv.