Integrationsmonitoring
Monitoring bedeutet „Beobachtung“ und erlaubt, bestimmte Entwicklungen durch wiederholte „Messungen“ und die Abbildung von Zeitreihen kontinuierlich zu verfolgen, Erfolge festzustellen und Fehlentwicklungen zu erkennen.
Integrationsmonitoring ist eine besondere Art der Integrationsberichterstattung, die schlaglichtartig anhand von quantitativen Indikatoren die Veränderungen der Integration bzw. Teilhabe der Zugewanderten und ihrer Nachkommen abbildet. Die Vorgehensweise ist wissenschaftlich gestützt. Integrationsmonitoring kann eine Grundlage für die Evaluation integrationspolitischer Maßnahmen sein, ist aber nicht mit einer Evaluation der Integrationspolitik gleichzusetzen.
Im Hessischen Sozialministerium wurde ab dem Jahr 2010 ein Integrationsmonitoring aufgebaut. Die Fortschreibung des „Hessischen Integrationsmonitors“ erfolgt alle zwei bis drei Jahre, zuletzt im Jahr 2022.
Dieser Bericht erhält einen Teil zur Integration von Geflüchteten und erstmalig Daten zu den sozialen Auswirkungen von Corona in Hessen.
Hessen nimmt mit seinem Integrationsmonitor eine Vorreiterrolle in Deutschland und Europa ein. Es besteht eine enge Kooperation mit der Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“, die im Auftrag der Integrationsministerkonferenz die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder erstellt.
Außerdem arbeitet das Referat mit den in Hessen bestehenden Kommunalen Integrationsmonitorings zusammen.
Flankierend zum Monitor erstellt das zuständige Referat vertiefende Studien zur Integration.
Hessischer Integrationsmonitor
Monitoring hessische Kommunen
Integrationsmonitoring der Länder
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