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Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen zur Versorgung Geflüchteter

Ausgleich für Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in der Erstaufnahme für Landkreise und kreisfreie Städte

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Das Land Hessen weist den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) in der Erstaufnahme ankommende Asylsuchende zu. Als Ausgleich für deren Versorgung und Unterbringung erhalten die Kreise und Städte pro Person und Monat im Gegenzug eine Erstattung in Form der sogenannten LAG-Pauschale. Die Landesregierung hat jetzt verabredet, diese Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 pauschal um zehn Prozent zu erhöhen: „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die LAG-Pauschalen so anzupassen, dass die Steigerungen der Asylbewerberleistungen und die gestiegenen Lohn- und Energiekosten angemessen abgebildet werden. Diese Vereinbarung setzen wir jetzt rückwirkend um, das notwendige Verordnungsverfahren wurde bereits angestoßen. Wir setzen damit unseren Kurs des schnellen und praxisbezogenen politischen Handelns fort und zeigen den Kommunen, dass wir ihre Situation sehen, ernst nehmen und sie nach Kräften unterstützen“, sagt Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann.

„10 Prozent mehr: Damit erhalten die Kommunen alleine für 2024 nochmals zusätzlich rund 40 Millionen Euro und damit insgesamt rund 507 Millionen Euro über die pauschalen Zahlungen des Landes. Auch in Zeiten knapper Kassen stehen wir dazu, unsere Kommunen tatkräftig zu unterstützen. Gerade die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen kann nur gelingen, wenn jeder in der Gesellschaft dazu beiträgt. Die Erhöhung gilt dauerhaft. Weiterhin gilt die Verabredung, die Pauschalen Jahr für Jahr um weitere 1,5 Prozent zu erhöhen. Wir geben den Kommunen mit diesen Zusagen wichtige Planungssicherheit“, sagt Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Damit stellen wir den Kommunen in Hessen 2024 insgesamt rund 760 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung – weit mehr als die vorgesehenen 130 Millionen Euro, die wir vom Bund für die Flüchtlingshilfe von Land und Kommunen erhalten.“

Das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen – kurz Landesaufnahmegesetz – regelt die Verpflichtung der Landkreise und Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und der weiteren im LAG benannten ausländischen Personen. Auch die Kostenerstattung seitens des Landes ist darin festgelegt. Die LAG-Pauschale wurde zuletzt in den Jahren 2019/2020 evaluiert und ausführlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden analysiert und besprochen. Hier wurde eine dynamische Anpassung von jährlich 1,5 Prozent verabredet. Insbesondere die Inflation lag aber im letzten Jahr darüber. Die dynamische und die Gegebenheiten der jeweiligen Gebietskörperschaft berücksichtigende Summe liegt aktuell – also noch ohne Berücksichtigung der Erhöhung – zwischen 904 Euro und 1098 Euro für Unterkunftskosten, Gesundheitskosten und Asylbewerberleistungen. 

 

 

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