Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Integration

Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte. Die Integration von Zugewanderten soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Dies unterstützt der Staat mit umfassenden Integrationsangeboten. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und sich um Grundkenntnisse unserer Geschichte und unseres Staatsaufbaus bemühen. Hierbei geht es insbesondere um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung sowie der Toleranz und der Religionsfreiheit. Das Grundgesetz als die deutsche Verfassung gilt für alle: Als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland muss es gelebt werden. Auch Zugewanderte müssen sich genauso wie die hier lebenden Menschen an die deutschen Gesetze halten und die geltenden Werte und Gepflogenheiten respektieren. (Quelle: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung-node.html)

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