Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: Geflüchtete(r)
ZurückEin(e) Geflüchtete(r) ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. (Quelle: https://www.bmz.de/de/themen/flucht/fachbegriffe#lexicon=21868)
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