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60 Jahre Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen

Zum 60. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens vom 30. Oktober 1961, erinnert Sozial- und Integrationsminister Kai Klose an den wichtigen Beitrag der Türkeistämmigen Menschen zum deutschen Wirtschaftswunder.

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„Die Leistung insbesondere der ersten Generation sogenannter ‚Gastarbeiter‘ in einer für sie zunächst fremden Kultur verdient Respekt und Anerkennung. Sie haben unsere Gesellschaft bereichert und Horizonte erweitert – vielen Dank dafür!“, so Minister Klose.

Im deutsch-türkischen Anwerbeabkommen regelte das Auswärtige Amt mit der türkischen Botschaft damals die zunächst befristete Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland. Nach den Abkommen mit Italien, Spanien und Griechenland konnten sich auch türkische Arbeiterinnen und Arbeiter für eine Stelle in Deutschland bewerben. Für Viele wurde aus anfangs zwei geplanten Jahren des Arbeitsaufenthaltes ein ganzes Leben in Deutschland, sie wurden sesshaft, gründeten hier ihre Familien und sind Teil der vielfältigen deutschen Gesellschaft.

Heute leben in Deutschland ca. drei Millionen Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund, die ihre familiären oder religiösen Wurzeln in der Türkei haben – davon rund 300.000 in Hessen. „Unser Land ist für viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zur Heimat geworden“, so Minister Klose. „Viele der Kinder und Enkel dieser ersten Generation sind heute erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer, Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler oder auch Abgeordnete. Diese Vielfalt bereichert uns, sie verlangt aber gleichzeitig von uns allen, unsere kulturellen oder religiösen Unterschiede zu respektieren und auf der Grundlage der Werte unserer Verfassung zusammenzuleben.“

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