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Bund-Länder-Gipfel „Bundesbeteiligung muss sich dynamisch entwickeln“

Vorsitzender Klose bekräftigt im Vorfeld des Bundes-Länder-Gipfels Forderungen der Integrationsminister*innen.

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Im Vorfeld der für Mittwoch geplanten Bund-Länder-Gespräche über die weitere Entwicklung Bereich Flucht und Migration unter Beteiligung von Bundeskanzler Olaf Scholz hat der Vorsitzende der Integrationsminister*innenkonferenz (IntMK), Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose, mit Nachdruck auf deren aktuelle Beschlüsse hingewiesen. „Migration erfolgt dynamisch entsprechend der Entwicklung in den Kriegs- und Krisenregionen. Deshalb muss sich auch die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten dynamisch entwickeln“, sagte Klose. „Die IntMK fordert sowohl eine dynamische Finanzbeteiligung des Bundes an den Kosten der Länder als auch eine dynamische finanzielle Ausstattung bei den Bundesprogrammen. Insbesondere bei der Finanzierung der Migrationsberatung, der Sprachmittlung und von Integrations- und Erstorientierungskursen fordern die Länder mehr Engagement des Bundes.“

Der IntMK-Vorsitzende erinnerte auch daran, dass die Ministerpräsidentenkonferenz bereits am 16. März 2023 vereinbart hatte, mit dem Bund über ein Finanzierungsmodell zu sprechen, das sich den steigenden Flüchtlingszahlen anpasst: „Wir brauchen ein verlässliches und langfristiges Konzept zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten“, so Klose weiter: „Die IntMK appelliert an Bundeskanzler Olaf Scholz, bei seinem Gespräch mit den Ländern zu konkreten Finanzvereinbarungen zu kommen, die den Integrationsleistungen der Länder und Kommunen Rechnung tragen. Die Arbeitsgruppen, die nach dem zweiten Geflüchtetengipfel vom 16. Februar 2023 eingesetzt worden sind, haben bisher leider keine echten Fortschritte gebracht. Es bedarf jetzt eines klaren Signals des Bundes.“

Klose bekräftigt erneut die Bereitschaft der Länder, geflüchteten Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt weiterhin Schutz zu bieten und sie zu unterstützen. „Die Länder stehen zu ihrer humanitären Verantwortung und sorgen mit der Integration Schutzsuchender und Zugewanderter weiter für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig ist die verstetigte und dauerhafte Beteiligung des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen geboten“, so der IntMK-Vorsitzende. „Kurzfristig eine Unterkunft für die Schutzsuchenden zu finden, ist eine große Herausforderung. Es geht aber um mehr: um zusätzlichen Wohnraum,

Arbeitsmarktintegration, Personal für Kitas und Schulen, Sprachförderung und soziale Integration. Diese Integrationskosten sind bei der vom Bund bislang zugesagten Finanzierungspauschale von 2,75 Mrd. Euro für 2023 nicht berücksichtigt."