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Hessischer Integrationsplan

Staatssekretär Kai Klose: „Der hessische Integrationsplan gibt langfristige Orientierung für ein gesellschaftliches Megathema – breite Beteiligung durch Integrationskonferenz“

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Wiesbaden. Anlässlich der Vorstellung des Hessischen Integrationsplans im Hessischen Landtag nannte der Bevollmächtigte der Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, diesen einen „wichtigen Beitrag zu gelingender Integration und einen langfristigen Orientierungsgeber für ein gesellschaftliches Megathema.“ Klose betonte: „Integration ist eine Daueraufgabe. Der vom Kabinett beschlossene hessische Integrationsplan formuliert deshalb zentrale Grundsätze der Integrationspolitik und ist für neue Entwicklungen offen. In einem intensiven Prozess zunächst innerhalb der im März 2015 konstituierten Integrationskonferenz, dann innerhalb der Ressorts, wurden viele konkrete Vorschläge und Ideen entwickelt. Diese fundierte Arbeit wurde um die Maßnahmen der beiden bundesweit beispielhaften hessischen Aktionspläne zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts erweitert. Die Aktionspläne wurden damals aufgelegt, da in relativ kurzer Zeit die Anzahl der Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung gesucht haben, stark angestigen war. Wir überführen diese ‚Sonderaufgabe‘ der Jahre 2015/16 jetzt in den Integrationsplan.“ Mit dessen Beschluss und Veröffentlichung sei ein weiterer wichtiger Punkt des Regierungsprogramms zuverlässig umgesetzt worden.

Der Staatssekretär betonte, dass im Laufe der Entstehung der Aktionspläne und des Integrationsplans sowohl neue integrationspolitische Maßnahmen entstanden als auch viele existierende konzeptionell weiterentwickelt worden seien. „Einige Vorschläge aus den Runden wurden inzwischen bereits umgesetzt, wie z.B. das Kompetenzzentrum Vielfalt. das das ehrenamtliche Integrationslotsenmanagement und die Migrantenorganisationen stärkt. Auch das Zentrum zur Anwerbung und nachhaltigen Integration internationaler Pflege- und Gesundheitsfachkräfte (ZIP) hat seine Arbeit aktuell aufgenommen und die Arbeit gegen Rassismus und Antidiskriminierung wird über die eigene Stabsstelle im Ministerium sowie das Netzwerk ADiBe konsequent weitergeführt und ausgebaut“, nannte Klose einige Beispiele. Auch die Umsetzung der psychosozialen Zentren, die ebenfalls Gestalt angenommen haben, sei eine wichtige Forderung der Integrationskonferenz gewesen, die eine professionelle Unterstützung für traumatisierte Flüchtlinge und Anlaufstellen immer wieder thematisiert habe. Der Staatssekretär erläuterte, dass mit dem Integrationsplan auch anerkannt würde, dass Integration eine Daueraufgabe sei. „In Hessen machen wir Integrationspolitik für alle Menschen, die länger hier leben, egal ob sie hierher eingewandert oder geflüchtet sind. Letztere werden nach den anfänglichen Sofortmaßnahmen jetzt in die etablierten Programme und Strukturen integriert.“

Wesentliche Basis des neuen Integrationsplans sind die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Migration und Integration“ der 18. Legislaturperiode. Im Rahmen der Integrationskonferenz wurden die für den Prozess relevanten gesellschaftlichen Gruppen beteiligt.

Der so entstandene Integrationsplan sei eine wichtige Standortbeschreibung hessischer Integrationspolitik. „Sein Beschluss durch das Kabinett ist ein starkes Signal, das zeigt, dass in Hessen Integration als Querschnitt begriffen und bearbeitet wird und alle Ressorts ihre Verantwortung dafür wahrnehmen“, betonte Klose.

In sieben Arbeitsgruppen mit themenorientierten Handlungsfeldern wurden die langfristigen Zielsetzungen und konkreten Empfehlungen erarbeitet:
Sprache und Bildung; Wirtschaft und Arbeit; Gesundheit, Pflege, Familie und Gleichberechtigung; politische und gesellschaftliche Partizipation, Sport, Wohnen und Freizeit; Religion, Kultur und Medien; Interkulturelle Öffnung, Diversity, Antidiskriminierung; Zuwanderung und Flüchtlinge.

Insgesamt sind im Plan folgende Leitlinien zu nennen: Schaffung von Chancengerechtigkeit durch Bildung (Sprache als Schlüssel für Integration), Kompetent mit Vielfalt umgehen (Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft durch Prozesse der interkulturellen Öffnung), Teilhabe schaffen (insbesondere im direkten Umfeld, Stadtteil/Quartier ist es wichtig, Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen), Respekt und Wertschätzung für jeden Menschen (Zusammenleben in Pluralität kann nur funktionieren, wenn gegenseitiger Respekt und Wertschätzung gerade auch für abweichendes Verhalten/Aussehen/Lebensgestaltung die Grundlage bilden), Fachkräfte für heute und morgen gewinnen (auch weiterhin wird qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt benötigt und gleichzeitig müssen die vorhandenen Potentiale geborgen werden).
Beispielhaft verdeutlichen sich diese Leitlinien an folgenden konkreten Maßnahmen und Programmen, die auch auf Anregungen der Integrationskonferenz beruhen:

  • Öffnung etablierter und bewährter Programme auch für Geflüchtete (Ziel ist, soweit möglich keine Sonderprogramme aufzulegen):
    S. 43 „Qualifizierung und Beschäftigung“ (für benachteiligte junge Menschen im Übergang von Schule in Beruf) und „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget“ sind für Geflüchtete (mit guter Bleibeperspektive) geöffnet worden.
  • Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
    S. 48 ZIP Hessen (Zentrum zur Integration internationaler Gesundheits- und Pflegekräfte) im November 2017 eröffnet
  • Wertschätzung der bereits länger hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund
    S. 52 erste zentrale Einbürgerungsfeier auf Landesebene 2017, Wiederholung 2018 ist in Vorbereitung
  • Unterstützung und Stärkung von Migrantenorganisationen
    S. 54 Landesprogramm WIR, Eröffnung des Kompetenzzentrums Vielfalt – Migrantenorganisationen, Das Kompetenzzentrum vernetzt Akteure und bietet Professionalisierungsangebote. Ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund wird so sichtbarer
  • Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung
    S. 68,69 Beitritt zur bundesweiten „Koalition gegen Diskriminierung“, Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle und Förderung eines hessenweiten Beratungsangebots mit externen Netzwerkpartnern (ADiBe)

Der Bevollmächtigte und Staatssekretär sagte abschließend zu: „Wir bleiben auch in Zukunft weiter in der Diskussion mit der Zivilgesellschaft und werden gemeinsam konsequent an der Umsetzung der gesetzten Ziele und der dynamischen Weiterentwicklung des Integrationsplans arbeiten. Uns geht es nicht um kurzfristige Akzente, sondern um eine Integration, die sowohl für die Aufnahmegesellschaft als auch für die Menschen, die nach Hessen kommen, gelingen soll – schließlich verlangt sie beiden etwas ab.“

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