Bereits im April dieses Jahres sollte die 15. Integrationsministerkonferenz in Potsdam stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Konferenz jedoch abgesagt. Dennoch haben die Bundesländer jetzt eine reduzierte Anzahl an Anträgen im Umlaufverfahren angenommen – darunter auch zwei aus Hessen.
Hierzu erklärt Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Erstorientierungskurse und Sprachförderung sind wichtige Bausteine für erfolgreiche Integration – der Bund sollte hier nachsteuern: Die Einführung der Erstorientierungskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber mit unklarer Bleibeperspektive durch den Bund ist richtig. Allerdings sollte dieses Angebot durch eine begleitende Kinderbetreuung ergänzt werden. Damit unterstützen wir die Teilnahme von Eltern und insbesondere Müttern an den Kursen, wenn örtlich kein anderweitiges Betreuungsangebot vorhanden ist." Darüber hinaus fordert Klose den Bund zur Übernahme von Fahrtkosten für Teilnehmende auf: „Das ist eine wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes Angebot – insbesondere im ländlichen Raum und auch im Hinblick auf die persönliche Situation von Eltern und Menschen mit Behinderung."
Der zweite beschlossene hessische Antrag fordert, den Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen zu erweitern und die Stichtagsregelung aufzuheben. In diesem Zusammenhang appelliert Minister Klose an den Bund, das Stichtagskriterium für Gestattete bei der Sprachförderung im Aufenthaltsgesetz zu streichen: „Wir fordern den Bund auf, dem selbst gesteckten Anspruch gerecht zu werden und allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung eng miteinander zu verzahnen. Diesem Anspruch wird der Bund durch die unterschiedlichen Zugänge zu Integrations- und Berufssprachkursen für Personen mit Duldung nicht gerecht." Die Integrationsministerinnen und -minister haben daher ihre Forderung an den Bund erneuert und bekräftigt, den Zugang zu Integrationskursen für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete unabhängig vom Herkunftsland oder der Bleibeperspektive zu öffnen.
Die Integrationsministerinnen und -minister betrachten überdies mit Sorge eine zunehmende Radikalisierung in der Gesellschaft, so Klose weiter. „Rassistische, rechtsextremistische, antisemitische, antimuslimische und homophobe Tendenzen nehmen zu. Dazu gehören nicht nur Anfeindungen im Alltag, sondern auch die steigende Bereitschaft zu psychischer und physischer Gewalt. Das ist Gift für unsere Demokratie, für die Offenheit, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe zentral sind. Wir stehen fest an der Seite der Opfer von Diskriminierung und Gewalt", betont Minister Klose.
Vor diesem Hintergrund hat die Integrationsministerkonferenz die Verstärkung sicherheits- und ordnungspolitischer Maßnahmen befürwortet, etwa um Synagogen und andere Glaubensorte zu schützen. Sie hat aber darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nur Teil eines umfassenderen Pakets sein können. Ebenso wesentlich sei es, präventiv gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorzugehen. Die Konferenz hat daher die Fortführung des Bundesprogramms „Demokratie leben" in einer zweiten Förderperiode mit weiteren fünf Jahren begrüßt. Als notwendig erachtet die Integrationsministerkonferenz zudem, eine dauerhafte und damit verlässliche Förderstruktur zu schaffen.