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Neue Förderung für den Einsatz ehrenamtlicher Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher

Staatssekretär Kai Klose: „Hessen investiert erheblich in Integration“

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Wiesbaden. Hessen investiert erheblich in Integrationsmaßnahmen und unterstützt so auch die Kommunen. „Mit dem Landesprogramm WIR hat die Hessische Landesregierung im Jahr 2014 den Schwerpunkt ihrer Integrationspolitik auf die Bereiche interkulturelle Öffnung und Aufbau einer Willkommens- und Anerkennungskultur gelegt. Wir stellen damit den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung“, betonte der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, heute in Wiesbaden. Das Landesprogramm „WIR“ wurde im Jahr 2018 finanziell auf über 10 Millionen Euro aufgestockt und um neue Programmlinien erweitert. Für die Förderung des Einsatzes von ehrenamtlichen Laiendolmetschern stellt jetzt die Hessische Landesregierung ab 2018 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Vor allem im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und Geduldeten besteht ein wachsender Bedarf an Dolmetscherleistungen, um die Kommunikation bei Behörden oder in sozialen Einrichtungen gewährleisten zu können. Nur in speziellen Fällen wie vor Gericht werden von Amts wegen professionelle Dolmetscher eingesetzt. Die Teilhabemöglichkeiten der Zugewanderten hängen aber maßgeblich davon ab, dass sie sich trotz eingeschränkter oder fehlender Deutschkenntnisse verständlich machen können. Hier leisten ehrenamtliche Laiendolmetscher seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben und zur Integration. Förderfähig sind max. 20 Euro pro Einsatz für jeden Klienten, unabhängig von der für jeden Einsatz aufgewendeten Zeit. Die Förderung erfolgt für max. fünf Einsätze pro Klient, Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Aus Sicht der Landesregierung sollen ehrenamtliche Vereine und Initiativen bei ihrer Arbeit mit Asylbewerbern, Geflüchteten, Geduldeten und Zugewanderten mit der Förderung von der Bereitstellung von Dolmetschertätigkeiten unterstützt werden. Hierzu fördert die Landesregierung aus dem Landesprogramm WIR den Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetschern, die ein Auswahlverfahren des Trägers eines Laiendolmetscherpools durchlaufen haben. Laiendolmetscher müssen bestimmten persönlichen und fachlichen Anforderungen genügen. Um diese Qualitätskriterien zu erfüllen, müssen sie sich einem Auswahlverfahren unterziehen und in den Grundzügen des Dolmetschens geschult werden, bevor eine Förderung erfolgen kann. Mit einer Aufwandsentschädigung sollen auch die Auslagen der Laiendolmetscher – z.B. Fahrtkosten – pauschal abgegolten werden. Den Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern, die wertvolle Dienste für die Gemeinschaft leisten, wird so eine auch finanzielle Anerkennung zuteil.

„Wir hoffen, dass es durch die Förderung des Einsatzes von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und-dolmetschern nun möglich ist, Integration noch besser zu ermöglichen“, ergänzte Klose. Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen stehen unter www.integrationskompass.de zur Verfügung. Dort sind ebenfalls umfangreiche Informationen zum WIR-Programm des Landes erhältlich.

Kontakt für Pressevertreter

Markus Büttner
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenbergerstraße 2 /2a
65193 Wiesbaden
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