
Wiesbaden. „Unter welchen Voraussetzungen kann ich Deutsche werden?“ oder „Wo kann ich meine Einbürgerung beantragen?“ - Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Einbürgerung enthält die neue Internetseite www.einbuergerung.hessen.de der Hessischen Landesregierung, die der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Kai Klose, heute in Wiesbaden vorgestellt hat.
Die Internetseite wendet sich in erster Linie an Migrantinnen und Migranten, die schon viele Jahre in Deutschland leben, aber noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. „Es ist mir ein Anliegen, diese Menschen gezielt über die Voraussetzungen und Vorteile der Einbürgerung zu informieren und zu ermuntern, diesen Schritt zu gehen“, so Klose. „Die deutsche Staatsangehörigkeit eröffnet die Möglichkeit, mit den gleichen Rechten wie jeder oder jede andere Deutsche am politischen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilzuhaben.“
Bereits im Herbst 2016 startete die landesweite Einbürgerungskampagne „Hessen und ich DAS PASST“ mit dem Ziel, den zuletzt rückläufigen Einbürgerungszahlen entgegenzuwirken. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchte, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um eine erfolgreiche Integration zu belegen. Hierzu zählen neben einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland, deutsche Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten sowie das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
Zweite Einbürgerungsfeier der Hessischen Landesregierung
Zur Würdigung der Menschen, die den Weg der Einbürgerung bereits gegangen sind, richtet die Hessische Landesregierung Einbürgerungsfeiern aus. Wie bereits im Frühjahr 2017 lädt der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung für den 12. April 2018 Neubürgerinnen und Neubürger aus ganz Hessen zu einem feierlichen Empfang unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidenten Volker Bouffier in den Hessischen Landtag. Alle Hessinnen und Hessen, die seit März 2017 eingebürgert wurden, können sich nun direkt online über die Internetseite www.einbuergerung.hessen.de für die Teilnahme an der Zweiten Einbürgerungsfeier bewerben.