Mit dem morgigen Tag jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Am 1. Februar 2011 wurde das Land Teil der 2006 gegründeten Unternehmensinitiative und trägt damit seitdem aktiv dazu bei, dass Menschen im Arbeitsumfeld nicht von Vorurteilen und Ausgrenzung betroffen sind. Die Maxime lautet: Alle Mitarbeitenden der Landesverwaltung sollen Wertschätzung erfahren und ihre Kompetenzen und Potenziale einbringen können – unabhängig von Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ihrer Religion und Weltanschauung oder sexuellen Orientierung.
„Das alles sind schützenswerte Bereiche, in denen sich Diversität und Individualität ausdrücken. Dem ohne Vorurteile zu begegnen bedeutet, die Mitarbeiter*innen wahrzunehmen und wertzuschätzen – und auf diese Art zu erreichen, dass sie ihre individuellen Potenziale voll in ihr Arbeitsumfeld einbringen können. Denn diese Vielfalt der Potenziale macht eine Organisation stark“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose anlässlich des Jubiläums.
Als federführendes Ministerium für das Thema Vielfalt nimmt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration das zehnjährige Jubiläum des Beitritts zur Charta zum Anlass, zehn beispielhafte Aktionen kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Organisationen mit jeweils bis zu 1.500 Euro zu fördern. Hierfür kommen insbesondere Projekte in Betracht, die sich der Wertschätzung und Förderung der Vielfalt mehrerer bzw. aller in der Charta der Vielfalt niedergelegten Dimensionen widmen.
„Die ‚Charta der Vielfalt‘ ist seit zehn Jahren Teil des Selbstverständnisses der hessischen Landesverwaltung und es ist meine feste Überzeugung, dass die darin formulierten Grundsätze auch darüber hinaus die Grundlage für eine von Vielfalt geprägte Gesellschaft in Hessen sein müssen“, so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose weiter. „Es ist der gegenseitige Respekt vor unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebensleistungen, der Menschen zusammenführt. Gerade in schwierigen Zeiten wie derzeit kommt dem besondere Bedeutung zu: Wenn jede und jeder Einzelne seinen Beitrag hierzu leistet, kommt das der Zufriedenheit und dem Zusammenhalt aller Menschen in Hessen zugute.“
Anträge auf Förderung können bis zum 15. März 2021 beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden. Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der beigefügten Ausschreibung oder finden Sie unter folgendem Link: www.integrationskompass.hessen.de
Details
Zehn Jahre „Charta der Vielfalt“ in Hessen
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „gegenseitiger Respekt vor unterschiedlichen Lebensentwürfen führt Menschen zusammen“
2 Minuten Lesezeit
Presseinformation vom 31.01.2021
Kontakt für Pressevertreter
Benjamin Donath Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales - PressereferatSonnenbergerstraße 2 /2a
65193 Wiesbaden
Telefon:
0611 3219-0
Fax:
0611 32719-0
E-Mail:
Downloads
-
Presseinformation vom 31.01.2021
PDF,
316.81 KB
Der Integrationsbrief als Newsletter
Verpassen Sie keine Ausgabe unseres Integrationsbriefs. Ihre E-Mail-Adresse wird gespeichert und nur für den Versand des Integrationsbriefes verwendet. Sie können sich jederzeit abmelden.