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Integrations- und Teilhabegesetz
Mehr Vielfalt in der Verwaltung durch das Integrations- und Teilhabegesetz!
Was steht ganz konkret im ersten Hessischen Integrations- und Teilhabegesetz?
Keine Lust trockene Gesetzestexte zu lesen?
Kein Problem!
Hier erfahrt ihr mehr zum Thema Vielfalt in Verwaltungen (§ 9 Interkulturelle Öffnung der Verwaltung) sowie Mitwirkung von Menschen mit Migrationsgeschichte in Gremien (§ 6 Teilhabe in Gremien) und wer mit dem neueingeführten Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“ gemeint ist und warum.
Am 4. April 2023 trat das erste Hessische Integrations- und Teilhabegesetz in Kraft. Es soll die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte erhöhen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Mehr Infos zum Integrations- und Teilhabegesetz und FAQs in mehreren Sprachen hier!
Zum Gesetzestext hier.
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