Glossar
Begriffsdefinition
Name des Begriffes: Antidiskriminierung
ZurückAntidiskriminierung umfasst Maßnahmen, die den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts zum Ziel haben. (Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/unsere-aufgaben/unsere-aufgaben-node.html)
Der Integrationsbrief als Newsletter
Verpassen Sie keine Ausgabe unseres Integrationsbriefs. Ihre E-Mail-Adresse wird gespeichert und nur für den Versand des Integrationsbriefes verwendet. Sie können sich jederzeit abmelden.