Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Antidiskriminierung

Antidiskriminierung umfasst Maßnahmen, die den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts zum Ziel haben. (Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/unsere-aufgaben/unsere-aufgaben-node.html)

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