Glossar
Begriffsdefinition
Der Begriff Asyl bedeutet im Griechischen „Ort, von dem man nicht gewaltsam weggeholt wird" und meint damit einen geschützten Aufenthaltsort. Das Grundgesetz in Deutschland gewährt politischen Flüchtlingen Asyl (Art. 16 a GG). Dieses unbefristete Aufenthaltsrecht in Deutschland wird nur denjenigen gewährt, bei denen eine Prüfung ergibt, dass sie wegen politischer Verfolgung (und nicht z. B. aus wirtschaftlichen Gründen) ihre Heimat verlassen haben. Auf ein Asylrecht in Deutschland kann sich auch nicht berufen, wer aus einem Nachbarland kommt, in dem er/sie bereits vor politischer Verfolgung sicher war. (Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16342/asyl/)
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