Vielfaltsorientierte Öffnung von kommunalen Verwaltungen

In den Städten und Landkreisen leben Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte in den unterschiedlichsten Konstellationen und Gemeinschaften zusammen. Sie haben, unter anderem je nach Lebensphase, Alter, Geschlecht, sozioökonomischem, familiärem oder beruflichem Status, kulturellen Wurzeln, verschiedenste Interessen und Bedarfe. Allein dies drückt beispielhaft aus, wie vielfältig unsere Gesellschaft ist. Das ist auch kommunalen Verwaltungen nicht neu.

Als staatliche Dienstleistungen sollen Angebote und Informationen bei den Menschen ankommen. Daher ist eine regelmäßige Reflektion wichtig und bezogen auf die jeweiligen Zielgruppen möglicherweise eine Neuausrichtung notwendig. Jedoch wird durch vielfaltsorientierte Öffnungsprozesse auch der Kreis der Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen immer diverser. So sind Menschen mit Migrations- oder auch Fluchtgeschichte inzwischen immer mehr selbst auch Teil von Verwaltungen. Dies regt Diskussionsprozesse über die Außenwirkungen von Verwaltungshandeln im Positiven wie im Negativen an.

So ist inzwischen bekannt, dass Menschen mit Migrationsgeschichte und Menschen mit Schwarzer Hautfarbe (People of Colour), durch und in Verwaltungen Rassismus und Diskriminierung in verschiedenen Formen erleben.

Daher sind ALLE Mitarbeitenden umso mehr gefordert, ihr eigenes Handeln und ihre Haltung, ihre Sprache und ihren schriftlichen Kommunikationsstil, eigene Vorurteile und Stereotype, ihre Machtposition, etc. kritisch zu betrachten und sich weiter zu entwickeln. Einen Fokus auf Vielfaltsorientierung zu haben betrifft somit auch Auszubildende und Führungskräfte gleichermaßen.

Ein wichtiges Instrument hin zu mehr Vielfaltsorientierung sind beispielsweise Fortbildungsangebote, Workshops und andere Formate bei Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen. Ziel und Anspruch dabei muss jedoch sein, die Mitarbeitenden in diesem Entwicklungsprozess mitzunehmen und dabei zu verdeutlichen, dass dies keine zusätzliche Aufgabe bedeutet, sondern vielmehr vorteilhaft und nutzbringend für die eigene bzw. gemeinsame berufliche Praxis ist. Solche Maßnahmen werden unter anderem durch das “Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ finanziell gefördert.

Aber auch der Beitritt der Charta der Vielfalt, kommunale Leitbilder, Vielfaltskonzepte oder Gütesiegel können weitere Werkzeuge für „offene“ diskriminierungs- bzw. rassismuskritische Verwaltungen sein, die den Menschen mit Wertschätzung und Empathie begegnen. Denn alle sollen den gleichen Zugang zu den Angeboten und Informationen von Verwaltungen haben.

Drei diverse Menschen, die lachend in einem Gebäude zusammenstehen

Förderprogramm WIR

Mit dem unter dem neuen Titel „Vielfalt und Teilhabe“ novellierten Landesprogramm „WIR“ will die Hessische Landesregierung Rahmenbedingungen verbessern und landesweit interkulturelle Öffnungsprozesse weiter voranbringen.
Ein Mann und eine Frau sitzen bei einer Behörde im Warteraum

Projekt Ausländerbehörden

Ab Ende 2015 führte Hessen das Projekt „Stärkung der Serviceorientierung hessischer Ausländerbehörden“ durch. Es handelte sich dabei um eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Bundesprojekts „Ausländerbehörden – Willkommensbehörden“. Das Projekt wurde im Zeitraum von Oktober 2015 bis Juni 2017 mit ca. 112.000 € Landesmitteln gefördert. Die Kofinanzierung in Höhe von ca. 100.000 € erfolgte aus den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwalteten AMIF-Mitteln.