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Hessen investiert in Integration

Staatssekretär Kai Klose: „Landesprogramm WIR wird auch 2018 fortgeführt - Jetzt Förderung von Integrationsprojekten beantragen.“

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Wiesbaden. Die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Zugewanderte wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. „Wir als Land investieren erheblich in die Integration und unterstützen und entlasten so auch die Kommunen. Die 2017 eingeführten Neuerungen im „WIR“-Programm stellen den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung, damit sie noch passgenauer reagieren können“, so Kai Klose, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung. Bis zum 31. Dezember 2017 können noch Fördermittel für das Jahr 2018 beantragen werden.

Auch 2018 ist die Förderung neuer innovativer Modellprojekte ist weiterhin ein Schwerpunkt. Sie können bis zu drei Jahren gefördert werden und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, auch an die sog. Aufnahmegesellschaft. Ziel der Projekte soll es sein, die Integrationsbedingungen für zugewanderte Menschen zu verbessern und sie in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen.

In 2017 wurden erstmals insbesondere Migrantenorganisationen, die eine besondere Kompetenz in der Zusammenarbeit und der Begleitung von Zugewanderten haben, finanziell gefördert. Dies wird auch im nächsten Jahr ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsförderung bleiben. Migrantenorganisationen, die insbesondere die Integration von Menschen aus ihrer Community hier vor Ort unterstützen, können für neue, noch nicht begonnene Projekte eine Förderung für das Jahr 2018 beantragen. Die Fördermodalitäten können dem Informationsblatt (Download) entnommen werden.

Das Landesprogramm „WIR“ wurde im Jahr 2017 finanziell auf 8,85 Millionen Euro aufge-stockt und um neue Konzepte erweitert. Neben innovativen Modellprojekten und der Stärkung von Migrantenorganisationen findet im Folgejahr die Förderung der WIR-Koordinatoren und Fallmanager für Geflüchtete, die Sprachförderung und die Förderung ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und –lotsen weiterhin statt. Die entsprechenden Antragsunterlagen und die WIR-Förderrichtlinie finden Sie unter www.Integrationskompass.de (Förderprogramm WIR).

„Alle Förderbereiche, gerade auch die neu aufgebauten, wurden in diesem Jahr sehr gut angenommen. Ich bin mir deshalb sicher, dass so auch weiterhin eine erfolgreiche hessische Integrationspolitik umgesetzt werden kann, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt“, so Staatssekretär Kai Klose.

Die schriftliche formlose Projektkonzeption bei neuen innovativen Modellprojekten muss beinhalten:

  • Projektziele und -schwerpunkte
  • Zielgruppenbeschreibung
  • Konkrete Meilensteine und Ablauf
  • Handlungsfeld und Bedarf
  • Kooperationspartner bei der Projektumsetzung
  • Geplante Projektverstetigung (Nachhaltigkeit)
  • Kurze Darstellung bisheriger Erfahrungen / Aktivitäten bei der Durchführung von Integrationsprojekten
  • bei Vereinen und gGmbH: Kurzinfo über den Projektträger
  • Bei mehrjährig geplantem Projekt: tabellarische Übersicht der Finanzplanung (Einnahmen und Ausgaben 2018, 2019, 2020, 2021)

Bei inhaltlichen Rückfragen zum Landesprogramm WIR wenden Sie sich bitte an:
Frau Wiebke Schindel, Tel.: 0611 8173316, Mail: wiebke.schindel@hsm.hessen.de

Kontakt für Pressevertreter

Markus Büttner
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenbergerstraße 2 /2a
65193 Wiesbaden
Telefon:
0611 3219-2161
Fax:
0611 32719-4666

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