Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U

Hessen setzt auf Integration durch Sprache - Die Landesregierung baut mit der Neuausrichtung des Landesprogramms "MitSprache - Deutsch4U" das Angebot an Deutschkursen für Erwachsene mit Migrationshintergrund deutlich aus.

MitSprache - Deutsch4U
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Die Neufassung der Förderrichtlinie zum Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“ wurde am 02. Oktober 2018 veröffentlicht. Mit der Neuauflage werden zahlreiche Verbesserungen und Flexibilisierungen umgesetzt. So kann der Stundenumfang der Kurse nun besser auf die Bedarfe der Teilnehmenden zugeschnitten werden, ein nahtloserer Übergang zwischen Kursen gewährleistet werden und neue Konzepte zur Sprachvermittlung gefördert werden. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Förderung kursbegleitender Kinderbetreuung in die Richtlinie aufgenommen und die Finanzierung der Kurse wurde verbessert.

Bereits im Jahr 2016 legte das Land ein Programm zur Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete auf. Aufgrund des Erfolgs wurde dieses Programm in den Folgejahren weiter ausgebaut. Schon seit vielen Jahren gab es darüber hinaus niedrigschwellige Angebote für Menschen mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt. Diese Angebote richten sich häufig an Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern, so genannte „Mama lernt Deutsch“-Kurse.

Durch die Beschleunigung der Asylverfahren und den Nachzug von Familienangehörigen haben sich neue Herausforderungen ergeben. Weniger Personen befinden sich im Asylverfahren während gleichzeitig mehr Geflüchtete in die Regelsysteme aufgenommen wurden. Mit der Neuausrichtung von „MitSprache – Deutsch 4U“ hat die Landesregierung auf die Entwicklungen der letzten Jahre reagiert und die niedrigschwellige Sprachförderung nun unter einem Dach zusammengefasst.

Bei der Förderung von Sprachfördermaßnahmen werden nun alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichbehandelt. Natürlich ist weiterhin eine Differenzierung nach Zielgruppen möglich, sodass z.B. die Frauen in einem „Mama lernt Deutsch“-Kurs weiterhin unter sich sein können. Bislang mussten, auch im ländlichen Raum, für die verschiedenen Zielgruppen zwei unterschiedliche Kurse angeboten werden. Teilweise scheiterten die Kurse folglich an einer zu geringen Teilnehmendenzahl. Mit der Vereinheitlichung können nun nahezu alle Menschen mit Sprachförderbedarf an den Angeboten partizipieren.

Die Förderrichtlinie finden Sie am Ende dieses Beitrages oder unter Materialien.

Förderanträge können ab sofort nur noch online gestellt werden. Ein Online-Link finden Sie hier.
Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben und keinen Online-Antrag stellen können, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt:

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration und Flüchtlinge
Wilhelminenstr. 1- 3
64283 Darmstadt

Herr Jörg Bechtloff
Tel.: 06151-125524
E-Mail: D4U@rpda.hessen.de