Förderung von Deutsch4U-Kursen aus Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ab dem 1. September 2025

Für den Integrations- und Bildungserfolg wie auch für die gesellschaftliche Teilhabe ist die Beherrschung der deutschen Sprache elementar. Deutsch4U-Kursträger leisten daher einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen.

Die Hessische Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Sprachförderangebote zu stärken. Durch eine ergänzende Nutzung von Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ab dem 1. September 2025 sollen Quantität und Qualität des Landesprogramms „MitSprache – Deutsch4U“ verbessert werden.

Das Land wird einen entsprechenden Förderantrag bei der AMIF-Verwaltungsbehörde stellen. Zur Umsetzung dieser Förderung werden mit Kursträgern sogenannte Kooperations- und Weiterleitungsverträge geschlossen.

Das HMSI lädt herzlich ein, Kooperationspartner beim AMIF-Förderprojekt „Sprachkurse Deutsch4U“ zu werden. Damit Kursträger ab dem 1. September 2025 (weiterhin) eine Förderung für Ihre Deutsch4U-Kurse erhalten können, bitten wir

  1. die Finanzdaten zur Durchführung von Deutsch4U-Kursen digital auf der Plattform https://antrag.hessen.de/amif-d4u einzutragen. 
  2. eine Zusammenfassung des Online-Antrags als PDF zusammen mit dem unterschriebenen Muster eines Kooperations- und Weiterleitungsvertrags bis zum 8. November 2024 per Post in zweifacher Ausfertigung zu senden.
  3. und zusätzlich alles elektronisch an das Postfach D4U@hsm.hessen.de einzureichen.