Förderung von Deutsch4U-Kursen aus Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ab dem 1. September 2025

Für den Integrations- und Bildungserfolg wie auch für die gesellschaftliche Teilhabe ist die Beherrschung der deutschen Sprache elementar. Deutsch4U-Kursträger leisten daher einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen.

Die Hessische Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Sprachförderangebote zu stärken. Durch eine ergänzende Nutzung von Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ab dem 1. September 2025 sollen Quantität und Qualität des Landesprogramms „MitSprache – Deutsch4U“ verbessert werden.

Das Land wird hierzu einen entsprechenden Förderantrag bei der AMIF-Verwaltungsbehörde stellen.

Zur Umsetzung dieser Förderung werden mit Kursträgern sogenannte Kooperations- und Weiterleitungsverträge geschlossen. Vorgeschaltet ist eine Antragsstellung seitens Kursträger an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung V Integration, notwendig. Damit können D4U-Kursträger ab dem 1. September 2025 (weiterhin) eine Förderung für Ihre Deutsch4U-Kurse erhalten.

Die Frist zur Antragsstellung der Kursträger an das Ministerium ist abgelaufen. Derzeit werden diese Anträge geprüft.