Fördervorhaben von Deutsch4U-Kursen ab dem 1. September 2025

Für den Integrations- und Bildungserfolg wie auch für die gesellschaftliche Teilhabe ist die Beherrschung der deutschen Sprache elementar. Deutsch4U-Kursträger leisten daher einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hessen.

Die Hessische Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Sprachförderangebote zu stärken. Durch eine ergänzende Nutzung von Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sollen Quantität und Qualität des Landesprogramms „MitSprache – Deutsch4U“ ab dem 01.09.2025 verbessert werden.

Das Land stellt hierzu einen entsprechenden Förderantrag bei der AMIF-Verwaltungsbehörde.

Zur Umsetzung dieser Förderung werden mit Kursträgern sogenannte Kooperations- und Weiterleitungsverträge geschlossen. Vorgeschaltet ist eine Antragsstellung seitens Kursträger an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung V Integration, notwendig.

Die Frist zur Antragsstellung der Kursträger an das Ministerium ist abgelaufen.