Glossar

Begriffsdefinition

Name des Begriffes: Zivilgesellschaft

Kurzbeschreibung: Gesellschaftliche Organisationsform jenseits von Markt, Staat und Privatsphäre

Unter Zivilgesellschaft wird eine gesellschaftliche Organisationsform jenseits von Markt, Staat und Privatsphäre verstanden. Es handelt sich um einen Bereich, in dem freiwillige Vereinigungen wie Vereine, Stiftungen, Initiativen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Nonprofit-Organisationen (NPOs) tätig sind. Die Ziele und Zwecke zivilgesellschaftlicher Akteure richten sich auf allgemeingesellschaftliche Probleme, aber auch auf Anliegen und Bedürfnisse spezieller Gruppen, und sie können lokale, regionale oder internationale Themen betreffen. Zivilgesellschaft bildet somit den Rahmen, innerhalb dessen sich bürgerschaftliches Engagement entfalten kann (Quelle: Zivilgesellschaft | Netzwerk Stiftungen und Bildung (netzwerk-stiftungen-bildung.de).

 


 

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